siehe auch
Leitfaden für Vereinsgründer: So gründen Sie einen Verein (e. V.)
Rechtliches zum Status nicht eingetragener Vereine und ihrer Mitglieder
Fragen
Hier einige Fragen zu rechtlichen Belangen in Vereinen
Welche Bedeutung und Auswirkungen hat § 181 BGB, bzw. der Ausschluß von § 181 BGB, in Vereinen?
Gibt es Quellen zum obigem Punkt?
Grenzen der Insichgeschäfte im Gesellschaftsrecht von Dr. Sven Claussen ?Wo kann man diese Dissertation leihweise oder zum Download herbekommen?
Wie kann für Mitglieder, bei dem Wunsch nach Einsichtnahme in die Finanzberichte eines Vereins, berechtigtes Interesse verstanden werden?
Muß beim Vereinsregister ein Finanzbericht / Jahresabschluß hinterlegt werden? (ähnlich wie die Bilanz einer GmbH beim Amtsgericht)
- Nein, die Vorschrift auf Offenlegung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften ( § 325 HGB) wirkt nicht für Vereine. Welche Eintragungen für Vereine vorzunehmen sind richtet sich nach §§ 64 ff BGB.
Was ist zu beachten, wenn ein Verein (Fachverband; als Berufsverband anerkannt) im Sinne seiner Mitglieder rechtliche Leistungen erbringen bzw. vermitteln möchte? Insbesondere sind hier gemeint:
Branchenbezogene Rechtspflege (Gesetzesinitiativen etc.)
Übernehmen von oder Beteiligung an Rechtsstreitigkeiten mit Beispielcharakter (Schaffung von Referenzurteilen...)
Aufbau einer branchenbezogenen Datenbank (Referenzurteile, Gutachten, Anwaltslisten, Sachverständigenlisten,....)
Vermittlung von Anwälten und Gutachtern
Anwaltliches Vertreten von Verbandsmitgliedern durch einen Vereinsanwalt.