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siehe auch

Fragen

Hier einige Fragen zu rechtlichen Belangen in Vereinen


Welche Bedeutung und Auswirkungen hat § 181 BGB, bzw. der Ausschluß von § 181 BGB, in Vereinen?


Gibt es Quellen zum obigem Punkt?


Wie kann für Mitglieder, bei dem Wunsch nach Einsichtnahme in die Finanzberichte eines Vereins, berechtigtes Interesse verstanden werden?


Muß beim Vereinsregister ein Finanzbericht / Jahresabschluß hinterlegt werden? (ähnlich wie die Bilanz einer GmbH beim Amtsgericht)


Was ist zu beachten, wenn ein Verein (Fachverband; als Berufsverband anerkannt) im Sinne seiner Mitglieder rechtliche Leistungen erbringen bzw. vermitteln möchte? Insbesondere sind hier gemeint:

Branchenbezogene Rechtspflege (Gesetzesinitiativen etc.)

Übernehmen von oder Beteiligung an Rechtsstreitigkeiten mit Beispielcharakter (Schaffung von Referenzurteilen...)

Aufbau einer branchenbezogenen Datenbank (Referenzurteile, Gutachten, Anwaltslisten, Sachverständigenlisten,....)

Vermittlung von Anwälten und Gutachtern

Anwaltliches Vertreten von Verbandsmitgliedern durch einen Vereinsanwalt.


KategorieRechtsGebiet

VereinsRecht (zuletzt geändert am 2008-05-09 13:06:20 durch anonym)