Ehrenamtliche Tätigkeit in der Unibibliothek Leipzig

Ergebnisse des Gesprächs vom 03.06.2004

Hallo allerseits,

hier findet ihr die Anfrage, die wir an einen Arbeitsrechtler (Prof. Boemke?) stellen wollen, um die offenen Rechtsfragen bezüglich der ehrenamtlichen Tätigkeit von Studenten in der Uni-Bibliothek Leipzig zur Verlängerung der Öffnungszeiten klären zu lassen.

Nach dem Gespräch mit der Bibliotheksleitung und den anderen Gruppierungen am gestrigen Nachmittag war der letzte Stand, daß der Justiziar der Universität wohl Bedenken gegenüber der unentgeltlichen Beschäftigung von Studenten aus den folgenden Gründen hat:

Wir wollen nun nach Lösungen suchen, diese Probleme nach Möglichkeit zu umgehen.

Bitte arbeitet an diesem Entwurf mit und geniert euch nicht, hier Änderungen vorzunehmen!

Dem Entwurf wird ein Aufsatz, der sich bereits mit den Rechtsfragen unentgeltlicher Beschäftigung ehrenamtlicher Kräfte in Bibliotheken beschäftigt, beigefügt werden, um dem Gutachter die Arbeit zu erleichtern.

Weitere Diskussion kann auch im Forum auf http://www.mindermeinung.de geführt werden.

-- AnsgarKoreng

Entwurf einer Anfrage

http://www.mindermeinung.de

Ehrenamtliche Dienste in der Zweigstelle Rechtswissenschaft der Universitätsbibliothek

Sehr geehrter Herr X, wie Sie möglicherweise wissen, gibt es in Anbetracht der zahlreichen Streichungen im Personalbereich die Idee aus den Reihen der Studenten, mit Hilfe von ehrenamtlichen studentischen Kräften in organisierter Form Aufsichtsdienste in der rechtswissenschaftlichen Zweigstelle der Universitätsbibliothek zu übernehmen, um so die Öffnungszeiten nutzerfreundlich zu erweitern und auf diese Weise die Verfügbarkeit des begrenzten Bestand gerade an aktueller Literatur wenigstens in zeitlicher Hinsicht zu verbessern.

Dabei stellen sich jedoch eine Reihe juristischer Probleme, insbesondere aus dem Personal- und haftungsrechtlichen Bereich. Um gegen vorschnelle Einwände gewappnet zu sein, müssen gerade diese Fragen im Vorfeld auf juristisch solider Basis geklärt werden.

Da uns bekannt ist, dass Sie gerne studentische Initiativen unterstützen und über spezielle arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen, haben Sie nicht nur über das hierzu nötige juristische Know-How, sondern darüberhinaus auch über das erforderliche Maß an fachlicher Autorität.

Daher möchten wir Sie um Hilfe in dieser Angelegenheit in Form eines gutachterlichen Problemaufrisses mit möglichen Lösungswegen bitten.

Insbesondere ist uns an der Beantwortung dieser Fragen gelegen:

Anders gefragt: Wie ließe sich ein solcher Vertrag gestalten, ohne daß arbeitsrechtliche Probleme auftauchen? Insbesondere käme hier die Frage der Gleichbehandlung mit regulären (bezahlten) Kräften in Betracht und das Problem, dass möglicherweise später auf Einstellung oder Zahlung geklagt werden könnte.

Wie würden ehrenamtlich tätige Studierende haftungsrechtlich behandelt bei

Ist es möglich, bestimmte Rechte der ordentlich Beschäftigten, etwa die zu Kontroll- und Ordnungsmaßnahmen – auf die ehrenamtlich Tätigen zu übertragen?

Wenn die Studierenden sich als Gruppe oder einzeln verpflichten, bestimmte Dienste zu bestimmten Zeiten zu übernehmen, ist für den Fall des Nichterscheinens eine Vertragsstrafe zulässig?

Zu Ihrer Information haben wir einen Aufsatz von Herrn Dr. Gödan, Hamburg, von 1999 vorgelegt, der einige dieser Probleme bereits in gewisser Tiefe behandelt.

Leider sehen wir uns außerstande, Sie für Ihre Mühewaltung angemessen zu entlohnen. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, daß eine solches Projekt die Attraktivität unserer Bibliothek und damit der Juristenfakultät und unseres Studienstandortes steigern würde.

Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen


siehe auch UniBibLeipzigAnfrage

UniBibLeipzig (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:23 durch anonym)