§ 158 I S. 1 StPO

Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.

StrafAnzeige und StrafAntrag


Strafanzeigen können teilweise auch online erstattet werden:

Nach Pilotprojekten in mehreren Gemeinden geht es jetzt einheitlich für ganz NRW.

Nach dem Vorbild der Polizei Köln ist eine Onlineanzeige landesweit in Brandenburg entstanden.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen bietet eine spezielle Seite zur (auch anonymen) Meldung von Korruptionsfällen.

Jetzt auch in Hessen: http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=88f701d6-8d2a-6001-03e0-7e7b48205846&invalidateus=true

Die Idee ist übrigens nicht neu, siehe http://www.denunzieren.tk ;) Zu den praktischen Problemen vgl. Udo Vetter, Internetwache ohne Internet, law blog vom 23.01.09


KategorieStrafProzessRecht

StrafAnzeige (zuletzt geändert am 2009-01-26 07:50:22 durch RalfZosel)