Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.
Strafanzeigen können teilweise auch online erstattet werden:
Köln - seit Anfang 2000 schon !!!
"Onlinewache" der Polizei Sachsen (siehe Reiner Burger, Polizeiwache im Internet, faz.net vom 12.01.09
Nach Pilotprojekten in mehreren Gemeinden geht es jetzt einheitlich für ganz NRW.
Siehe zur Einführung in NRW auch Spiegel Online
Nach dem Vorbild der Polizei Köln ist eine Onlineanzeige landesweit in Brandenburg entstanden.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen bietet eine spezielle Seite zur (auch anonymen) Meldung von Korruptionsfällen.
Jetzt auch in Hessen: http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=88f701d6-8d2a-6001-03e0-7e7b48205846&invalidateus=true
Die Idee ist übrigens nicht neu, siehe http://www.denunzieren.tk Zu den praktischen Problemen vgl. Udo Vetter, Internetwache ohne Internet, law blog vom 23.01.09