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Der Semesterbeitrag ist ein Geldbetrag, den jeder Student jedes Semester entrichten muss.

OffeneFrage: Wo ist das eigentlich geregelt?

Zur genauen Höhe und Aufteilung siehe z.B. die Information des saarl. Studentenwerkes

Studiengebühr

Der Semesterbeitrag ist keine StudienGebühr, siehe http://www.uni-mainz.de/Organisationen/AStA/themen/semesterbeitr.html

Semesterticket

Mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit von Semestertickets hat sich auch schon das BundesVerfassungsGericht befasst: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/2000/8/4

Rückmeldegebühr

In Mannheim wurde die "Rückmeldegebühren" durch das BundesVerfassungsGericht für verfassungswidrig erklärt, siehe Pressemitteilung zum Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98). Das sind Gebühren gewesen, die zusätzlich (!) zum Semesterbeitrag (in Mannheim z.Z.: 44 Euro Studentenwerksbeitrag + 62 Euro Semesterticket = 106 Euro) für die Bearbeitung der Einschreibung gezahlt wurden (sprich für das Eintippen in den PC etc.). Die Uni in Mannheim hat übrigens bereits für das Wintersemester 2003/04 eine Verwaltungsgebühr von 75 Euro angekündigt (natürlich zusätzlich zum Semesterbeitrag).


KategorieÖffentlichesRecht

SemesterBeitrag (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:47 durch anonym)