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Notizen

Tendenzen im Verfahrensrecht: §§ 278 f. ZPO, 1025 ff. ZPO, 15a EGZPO, 52 / FG:52a FGG, 54 ArbGG

siehe auch FamilienMediation, WirtschaftsMediation

Arbeitsrecht

Der Gütetermin nach § 54 I 2 ArbGG, der auch gleichzeitig zur Vorbereitung des Kammertermins dient, ist mit der Mediation nicht vergleichbar1.

MietRecht:

sonstige Beispiele

Rechts- und Verfahrensordnung des Württembergischen Fußballverbandes e.V.:

betr. Europarecht

(siehe auch EuropaRecht)

Im April 2002 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Grünbuch über alternative Verfahren zur Streitbeilegung in Zivil und Handelssachen, siehe http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/adr/adr_ec_de.htm


KategorieMediation

  1. Wrede ZfA 2002, 455. (1)

Mediation/SeminarArbeit/ZivilRecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:25 durch anonym)