Eine RechtsNorm, insbesondere ein Gesetz ist formell verfassungswidrig, wenn sie nicht inhaltlich (materiell), sondern aufgrund ihres Zustandekommens der Verfassung (dem GrundGesetz) widerspricht. Das Gegenteil von formell verfassungswidrig ist formell verfassungsgemäß. Die formelle Verfassungsmäßigkeit ist eine Unterform der formellen Rechtmäßigkeit.
Zur formellen Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gehört es insbesondere, dass es
vom Zuständigen Organ erlassen wurde. Ein Gesetz in Bundeszuständigkeit ist formell verfassungswidrig, wenn ein Land dieses Gesetz erlassen hat. (GesetzGebungsKompetenz)
im richtigen Verfahren zustande kam. Ein zustimmungsbedürftiges Gesetz ist formell verfassungswidrig, wenn der Bundesrat ihm nicht zugestimmt hat. (Einhaltung des GesetzGebungsVerfahrens)
vom BundesPräsidenten richtig ausgefertigt und Verkündet wurde.