Es gibt absolute und relative Fixgeschäfte.
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OffeneFrage: Regelt man jetzt den Fall, dass ein absolutes Fixgeschäft nicht rechtzeitig erbracht wird, nach Prof. Rüßmanns Methode über die UnMöglichkeit oder über den SchuldnerVerzug wie im Musielak? Oder ist das egal?
Das ist wohl egal, deine Argumentation zählt wohl eher - ich würde allerdings eher zur UnMöglichkeit tendieren.