Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Normen

Die Erpressung und ihre Qualifikationen ist geregelt in:

§ 253 StGB - Erpressung

§ 255 StGB - Räuberische Erpressung

Rechtsgut

Geschützes Rechtsgut ist neben dem Vermögen auch die freie Willensentschließung und Willensbetätigung.

Entscheidungen

Links

vgl. Mindmap zur Erpressung auf juralib.de


KategorieStrafRecht

Erpressung (zuletzt geändert am 2014-09-10 09:27:31 durch anonym)