Wort
Im Sinne des Art. 5 I 1 1. HS GG
- Wort ist im weitesten Sinne die akustische Übermittlung mittels Schallwellen, z.B. auch Gesang oder Schallplatten.
Als HörDefinition vorhanden
Diese Seite ist als JuristischeDefinition Teil des JuristischeBegriffe-Projektes.
KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieÖffentlichesRecht KategorieGrundRechte