Fälligkeit
Die Fälligkeit einer Leistung bestimmt, ab welchem Zeitpunkt der Gläubiger seine Leistung fordern kann (vgl. § 271 BGB).
Die Fälligkeit ist für den Schuldnerverzug von Bedeutung, siehe § 286 BGB
Details zur Fälligkeit, siehe Online-Datenbank von jura-basic.de
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