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Fälligkeit

Die Fälligkeit einer Leistung bestimmt, ab welchem Zeitpunkt der Gläubiger seine Leistung fordern kann (vgl. § 271 BGB).

Die Fälligkeit ist für den Schuldnerverzug von Bedeutung, siehe § 286 BGB

Details zur Fälligkeit, siehe Online-Datenbank von jura-basic.de


Als HörDefinition vorhanden


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DefinitionFälligkeit (zuletzt geändert am 2018-04-24 11:18:31 durch anonym)