Wegnahme

Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen , nicht notwendiger Weise - aber meistens - eigenen, Gewahrsams.

  1. Täterfremder Gewahrsam vor der Tat
  2. Tätereigener Gewahrsam nach der Tat
  3. Gewahrsamswechsel durch Bruch

Wegnahme (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:44 durch anonym)