= Viertes Semester in Saarbrücken (SS2008)-----

Wie war die klausur StR übung?

StGB Übung

VorlesungSb/StRÜbung

BGB Übung

VorlesungSb/BGBÜbung

Für jeden Fall kann der Kandidat bis zu drei Punkte höchstens erreichen. Insgesamt beträgt demgemäß die Höchstpunktzahl 18 Punkte. Es ist allerdings nicht einfach, auch bereits nur einen Punkt zu erzielen, denn auch dies setzt die Skizzierung eines ordentlichen Lösungsweges voraus.---> ääh hallo?? also keine teilpunkte wenn man nicht alles richtig hat oder wie??

das können die doch nicht machen....außerdem steht da bis zu drei und somit sind meiner Ansicht nach auch Teilpunkte möglich...wahrscheinlich darf die Lösung nur nicht allzu abgedreht werden oder so.....

ja das denk ich mir auch. ich mein ich weiß nicht wies bei euch ist, aber ich hab das bei 4 von 6 fällen echt nicht so wirklich so wie er. hab nur die 1 und 3 fast genau so wie in der lösung! also ich denk auf jeden fall, dass es auch teilpunkte geben wird!! bei 3,5 wird aufgerundet ;-)

ich wär schon froh, wenn ich die 8 Punkte gehabt hätte...bleibt abzuwarten, was die daraus machen! aber ich bin eindeutig FÜR Teilpunkte!!!

ach was, ich bin für extrapunkte für ALTERNATIVE lösungswege!!! ;-)

aber wenn ich mir die lösungskizze anschaue, denke ich dass die durchfallquote wieder so ausfallen soll wie bei martinek in schuldrecht, ich mein da hatte nach de mc test auch jeder bammel! die 3 punkte aus fall 1 sollte man wohl in der tasche haben, wenn man einmal in die §§ 854 - 860 geschaut hat und aus 5 weiteren fragen wird dann wohl 1 punkt zu holen sein!!

ich finds doch sehr frustrierend, dass er unter die lösungsskizze schreibt, dass es schwer ist auch nur einen punkt zu bekommen...:(

Ick find dat schoyn. Bis auf Fall 2 hab ich das sogar alles. Schaun mer mal wie das ausfällt. Aber eine Durchfallquote wie bei Shculdrecht kann gepflegt vergessen werden, da die Bewertung daher kam, dass die die Schuldrechtsklausur Prüfungsordnungswidrig gestellt hatten.

Ich hoffe einfach daß ich irgendwie auf 4 Punkte komme,ich hab das alles nich so genau wie er das wollte..den fall 2 hab ich gar nicht!Und der Rest is wie gesagt naja....bin nur froh daß es mir ned allein so geht!

Staatsrecht III

Hallo! kann mir jemand sagen, ob die materialien von StaatsR III Bezüge zum Völkerrecht schon online sind? wenn ja...wo genau findet man die? danke im voraus für die antwort

Staatsrecht III :http://wendt.jura.uni-sb.de/Wittinger/Haupframe.htm

Hallo! könnte vielleicht jemand netterweise die kontrollfragen von staatsR 3 bezüge zum völkerrecht, die sie immer macht, hier reinschreiben? wäre wirklich dankbar dafür, weil meine mitschrift leider unbrauchbar geworden ist. ich bedanke mich schon mal im voraus bei demjenigen der so nett ist und sie reinschreibt. vielen dank.

Hallo, weiss zufällig jemand, wie eine Klausur von der Wittinger aussieht?Stellt sie Fragen oder einen Fall oder Fragen+Fall?Hat jemand so eine?Danke!

Wittinger stellt ne Fragen klausur

Hat sie irgendwas eingrenzt?

Könnte vielleicht jemand netterweise wittingers kontrollfragen hier reinschreiben? wäre echt sehr dankbar!

Würd ich machen, wenn ich sie hätte. Sorry!! ;-)

Hallo! Ich konnt Do leider nie in ihre Vorlesung, weil ich arbeiten musste. Kann jemand mal sagen, wie weit sie gekommen ist? Auf ihrer Seite, hat sie nur Materialien bis zu Kapitel 3. Dann wäre sie ja gar nicht weit gekommen! Vielen Dank schonmal im Voraus!

Soweit ich weiß, ist sie durchgekommen...mir wurde auch erzählt, dass der schwerpunkt auf punkt 4 ihrer gliederung liegt (also wenn man nur bestehen will....) aber keine Garantie !! :)

hallo! könnte vielleicht jemand netterweise die kontrollfragen, die sie während der vorlesung genannt hat hier reinschreiben? bin echt am verzweifeln...bedanke mich schon mal im voraus!

So, nach den Staatslehre Fragen hier auch die von Wittinger für die Allgemeinheit:

1. Was Ist VöR?

2. Besonderheiten des VöR.

3. Wie ist die europäische Gemeinschaft einzuordnen?

4. Was versteht man unter status Deutschen?

5. Welche Besonderheiten ergeben sich aus Art. 116 GG?

6. Erhält man durch das jus soli auch die deutsche Staatsangehörigkeit?

7. Muss Staatsgewalt legal sein?

8. Was bedeutet Souveränität im Völkerrecht?

9. Ist das Individuum ein Subjekt im VöR?

10. Rechtliche Konsequenz wenn ein Staat untergeht bzw. Gründe für Untergang?

hat jemand vielleicht auch klausurfragen von wittinger??oder weiß jemand ob die so ähnlich waren/sind wie die kontrollfragen???

gerade entdeckt http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Ress/HP-JB/V-StRIII2VR-SS06/V-StR-III-VR-SS06-1-MAIN prof. bröhmer, der die vorlesung letztes sommersemester gehalten hat, hat noch seine folien online.... sind evlt. noch ganz sinnvoll! :)

auf www.fachschaft-jura.org gibt es auch das team-skript zur vorlesung.ist eigentlich ganz hilfreich.

danke,danke,danke!!! das hilft ja mal richtig!! nochmal danke, danke,danke!!!! Aber eine kleine Frage hab ich doch noch...welche Gesetzte dürfen wir denn heut benutzen?? GG??

Ähm...irgendwie weiß ich nicht, was ich auf die zweite Frage antworten soll...worauf genau zielt die denn ab? Zur Frage 5 welche Besonderheiten sich aus Art116 ergeben würd ich schreiben, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nur durch Geburt oder Ehe (usw) erwerben kann, sondern sie durch Art116 auch auf andere Weise verliehen werden kann. Desweiteren würd ich vll noch erwähnen, dass man daraus ableiten kann, dass Statusdeutscher nur derjenige werden kann, der nicht deutscher Staatsangehöriger ist.

Zur Klausur

Hat die Wittinger denn was zur Klausur gesagt?

Und? Wie fandet ihr die Klausur?

fand sie doch anspruchsvoller wie ich vorher dachte. also für ne 2 punkte klausur..bei mir ist sie auch nicht soooooo gut gelaufen

Das stimmt. Für eine 2-Punkte-Klausur war sie doch sehr anspruchsvoll. Insbesondere war ich erst mal geschockt dass es 12 Fragen waren... Hätte ich nicht mit gerechnet. Und völlig überzeugt davon, dass ich sie bestanden hab, bin ich auch nicht... Ich hoffe eben dass es für vier Punkte gereicht hat. 2 Punkte haben und nicht haben ist im Hinblick auf die erste Woche schon ein sehr großer Unterschied. Naja, abwarten und Tee trinken... mehr bleibt einem eh nicht übrig.

das stimmt, war wirklich sehr umfangreich, aber auch nicht sooo schwer.wenn man das skript der fachschaft gelernt hat,war das super zu machen

Fam/ErbR

Hat Prof Chiusi eig schon gesagt was sie in der Klausur dranbringt, ob nur FamR oder nur ErbR oder beides?

So wie ich die Chiusi einschätze bringt sie sowohl Familien-als auch Erbrecht dran.In der Klausur vom SS 2005 kamen 2 Fälle und zwar ein Fall zu Familien- und ein Fall zu Erbrecht dran.Deswegen denke ich,dass es dieses Mal auch so sein wird.

Am Anfang vom Semester hatte sie doch gesagt, dass entweder einen großen Fall mit FamR und ErbR oder ein Fall pro Gebiet dran bringen wird. Und man sowojl den FamR- als auch den ErbR-Teil bearbeiten muss um zu bestehen

Ok, danke für die Informationen, ich hoffe sie bringt zwei "kleinere" Fälle, also zu jedem Gebiet jeweils einen. Kann hier vielleicht kurz jmd reinschreiben, um welche Probleme es bei der SS 2005 Klausur jeweils ging, wäre echt nett.

Im ersten Teil war Unterlassung zu prüfen und im 2. Teil handelte es sich um Widerruf eines gemeinschaftliches Testaments.

Danke!!!

Hat Chuisi sich vielleicht nochmal geäußert ob nun Familien- Erbrecht oder beides geprüft wird?

Also, mir persönlich wäre es lieber gewesen, wenn zwischen FamR und SachenR mehr als 28 Stunden "Pause" eingeplant worden wäre. Also ich finde, die Klausuren hätten schlimmer liegen können.Aber es stimmt schon, Sachen und Fam. liegen zu eng beeinander.

Hallo,kann mir jem schnell sagen bis zu welchem fall wir in erbrecht gekommen sind???

heut bis fall 16

Was glaubt ihr denn welche Problemschwerpunkte aus den 2 Gebieten kommen?

Im Familienrecht liegt der Schwerpunkt doch eher auf dem Eherecht als auf dem Kindschaftsrecht, oder?

Ja denk ich auch.

Hey, könte vll einer so nett sein und hier mal kurz die Lösungen zu den Erbrechtsfällen 9-14 reinstellen??? Wäre super!!!!

Hallo kann mir einer von euch sagen was Prof.Chiusi gestern nochma ausgeschlossen hat?Ich habs akustisch nicht ganz verstanden,nur Haftung der Erben hab ich verstanden.Wäre nett wenn mir einer von euch weiterhelfen könnte!

Also die Haftung der Erben hat sie ausgeschlossen, weil die zu den Gliederungspunkten gehört, die sie nicht mehr ansprechen konnte.Und wenn ich es richtig aufgefasst habe wird es ein Fall, in dem es eine erbrechtliche und eine Familienrechtliche Komponente gibt. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Ich habe eine Frage.Und zwar ist es ja so, dass Schenkungen "von außen" nach 1374 I dem Anfangsvermögen zugerechnet werden.Wir hatten in der Vorlesung den Fall, dass ein Mann 20000 € Schulden hatte, sein Anfangsvermögen also 0 war.Eine spätere Schenkung von 40000 € machten dann laut Chiusi ein Anfangsvermögen von 40000 €.Mit der Begündung, dass streng nach Reihenfolge (also erst I dann II zu prüfen ist).Aber mein Skript sagt, dass in diesem Falle die Schulden mit der Schenkung zu verrechnen seien, da ansonsten der Zugewinn unangebracht wäre.Also man von einem Zugewinn von 20 000 € ausgehen muss.(Die Beträge sind frei erfunden) Verstehst das einer?

Hat sich erledigt, habe gerade gelesen, dass der BGH das entschieden hat.Und zwar so, wie Chiusi das sagte.Trotzdem danke ;-)

Glaubt ihr dass Scheidungsrecht dran kommen könnte? Eher etwas mit Schlüsselgewalt oder den Güterständen, odeR?

Ich find es ist schwer abzuschätzen was dran kommt...vll auch etwas mit dem räumlich-gegenständlichen Bereich der Ehe...darauf ist sie doch auch ziemlich rumgeritten in der Vorlesung, wenn ich mich richtig erinnere, oder??

Wie auch immer...ich denk die Klausur wird gut machbar sein. Hab die von 2005 und das waren ziemliche Standartprobleme...bzw Fälle die sich in jedem Fallbuch finden lassen.

Ich denke,dass was mit der Zugewinngemeinschaft dran kommt,denn dieses Thema lässt sich gut mit dem erbrechtlichen Teil kombinieren.Räumlich-gegenständlicher Bereich der Ehe ist eher unwahrscheinlich,denn das war schon Thema ihrer letzten Klausur und so wie ich die Chiusi einschätze bringt sie nicht schon wieder dasselbe Thema !!!!!!!!

Ah, danke für den Hinweis. Das ist gut zu wissen. Was war denn in der Klausur von 2005 dran? Außerdem bräucht ich mal noch kurz eure Hilfe, denn ich blick in meinen eigenen Unterlagen nicht mehr durch....*schäm* Die Fälle 10 und 11 von Erbrecht wie wurden die denn gelöst?? Danke schon mal für eure Hilfe!

Lernt ihr den Erbvertrag?Hinsichtlich der kurzen Zeit in der wir Erbrecht gemacht haben ist es doch wahrscheinlicher, dass die Probleme im FamilienR liegen werden,oder?Was meint ihr?

In der Klausur von 2005 waren 2 Fälle zu lösen.Im ersten Fall war der räumlich-gegenständliche Bereci der Ehe zu prüfen und im 2. Fall war das gemeinschaftliche Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen Bestandteil. Ich denke auch,dass das Problem mehr bei Familienrecht liegen wird,aber Erbrecht ist eben auch Bestandteil des Falles.Deswegen wird sie bestimmt Testament dranbringen,denn das konnte sie noch am ausführlichsten besprechen !!!!!!

Zur Klausur

Und wie fandet ihr die Klausur? Ich bin ja nicht wirklich begeistert....

Also den erbrechtlichen Teil fand ich eigentlich machbar! hatte allerdings aufbauschwierigkeiten.. und beim familienrechtlichen teil, naja ich hatte mich da lerntechnisch doch eher auf ehelisches güterrecht+schlüsselgewalt ect gestürzt... naaaaaja!!

[Eintragungen mit unangemessener Wortwahl gelöscht, bitte NetiQuette beachten!]

Aufbauprobleme hatte ich auch...bei mir ist das alles nur kein Gutachten (vom Inhalt will ich mal gar nicht reden)

[Eintragungen mit unangemessener Wortwahl gelöscht, bitte NetiQuette beachten!]

Okay, sie hat nur etwas drangebracht, was sie auch in der Vorlesung behandelt hat, aber ich hätte nicht gedacht, dass der Erbrechtteil so groß sein würde im Gegensatz zum Familienrechtteil. Ich bin noch nicht mal ganz fertig geworden, hätte eigentlich wenn ich noch mehr Zeit gehabt hätte bestimmt noch mehr zu FamR schreiben können. Die 8 Punkte schmink ich mir lieber gleich schon mal ab... Also bedeutet das, für SachenR nochmal richtig büffeln. Nicht dass das auch so ein Griff ins Klo wird.

Wie habt ihr denn den fam.rechtl Teil gelöst? war die rückabwicklung über bereicherungsrecht zu machen?

also ich bin auch nicht fertig geworden und auch niemand mit dem ich geredet hab. denke das wird sie berücksichtigen. was habt ihr denn so alles geprüft??

der s wird nicht erbe weil er ausgeschlossen ist durch testament. also es erbt nur die mutter und nach ihrem tod die kinder der t

§ 2336 Abs.2: der grund für die pflichtteilsentziehung muss in der verfügung angegeben sein (das war er nicht, also hat er doch einen anspruch auf den pflichtteil); bei dem fam-rechtl. teil ist doch anspruchsgrundlage des scheinvaters § 1607 Abs.3 S.2 ! (ist mir aber auch erst eingefallen, als ich schon zuhause war) :-(((

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also ich fands auch total mies. bin zu nr. 3 nicht mehr gekommen...hab bei nr. 1 alles durcheinander gewürfelt....nur die nr. 2 hab ich wie aus dem lehrbuch. wird aber trotzdem nicht zum bestehen reichen. ich fand ihre klausur von vor 2jahren einfacher....unsere einfach total mies. aber da bin ich ja nicht alleine. wie denkt ihr, dass korrigiert wird? streng oder eher mit mitleid?

Die Klausur war doch wohl ein Witz.........nur Erbrecht und dann das Beste als 3.Teil Kindschaftsrecht!!!!!!!!Ich frag mich nur,wieso 90% ihrer Fälle sich auf Familienrecht beziehen und sie dann so etwas dranbringt.Ich war auf Erbrecht zwar vorbereitet,aber der Schwerpunkt der Vorlesung lag doch auf Familienrecht und genau das habe ich auch intensiv gelernt, man braucht sich nur die Klausuren aus den letzten Jahren anzuschauen.

Keine Ahnung wie die korrigieren,bei mir is es aber eh egal da ich sowieso durchgefallen bin wegen stylistischem und inhaltlichem Müll den ich da abgeliefert hab :(

Naja, der Erbrechtsteil war eigentlich gut zu lösen. Vielleicht etwas zeitintensiv. Beim Familienrecht hab ich auch nicht viel gewusst...nunja gar nix. Hab einfach auf Bereicherung und solch allgemeinen Kram abgehoben. Aber wenn der erbrechtsteil auch mengenmäßig bewertet wird, wer weiß... Kenne halt die Bewertungskriterien nicht. (8 Punkte haben oder nicht haben sind halt schon 16)

ich bin beruhigt, ich dachte schon ich wär allein auf weiter flur.Also erbR Teil, ok der war zu machen...auch wenns bei mir aufbaumäßig net so der brüller war. Aber musste wirklich KindschaftsR dran kommen?Ich findes net besonders net von ihr.Mal schauen was des gibt....Ansonsten allen viel Glück für morgen :(

Also ich hab den dritten Fall auch mit Bereicherungsrecht gelöst...später is mir dann eingefallen, dass es da noch was gibt im Familienrechtlichen Teil, aber dann war die Zeit leider um :( War die Aussschlagung in zwei jetzt wirksam oder nicht? Ich bin total durcheinander....Und was das die Nummer eins angeht, fand ich das auch nicht toll. Irgendwie so ganz anders als alle anderen Klausuren...Schade drum!

also bei mir war die ausschlagung wirksam und bei dem zweiten teil, also b, waren dann die kinder der t erben bzw hat der s halt seinen pflichtteil geerbt und die kinder der t den erbteil der t... oder ist die ausschlagung des testaments dann gleich der nichtigkeit des testaments, sodass der s seinen voll gesetzlichen erbteil bekommt?! das wusste ich irgendwie nicht...was habt ihr denn bei der 3 bei dem v,also dem leiblichen vater gemacht?

Muss sagen fand die Klausur zwar auch nicht so toll, allerdings muss man faiererweise sagen dass Aufgabe 2 wirklich nicht so schwer war. Und zu aufgabe 1: naja, aufm Berliner Testament hat sie schon ziemlich rumgeritten.... da konnte man sich eigentlich schon gut drauf vorbereiten. Und bzgl. des Pflichtteilsentzug- vgl. Stunde zur Erbunwürdigkeit. Exakt thats it ... Dass Aufgabe drei dann den Vogel abgeschossen hat - yeah ... party on ... ;-)

Ich bin ja ganz klar der Meinung, dass §2336 Abs. 2 entgegen Treu und Glauben zu grob unbilligen Ergebnissen führt, weil hier die notarielle Beurkundung vorlag und somit dem Normzweck des §2336 Abs. 2 sinngemäß Rechnung getragen ist. Hier ist §2336 Abs. 2 teleologisch zu reduzieren, sodass es nur auf die notarielle Beurkundung ankommt und §2336 Abs. 2 unangewendet bleiben kann! :D

Hab ich auch so ähnlich, aber ich glaube du meinst §2336 II nicht §2326 II ;-) . Ist eigentlich irgendwer in der Klausur auf § 1607 III gekommen und hat das mit dem gesetzl. Forderungsübergang?

Ja, sicher.. §2336 Abs. 2.. Ist korrigiert. Gesetzlicher Forderungsübergang? Nö. Wie denn auch ohne Zeit!!??

JA, das hab ich mich hinterher dann auch gefragt!

meint ihr es macht was wenn man bei der 2b nur geschrieben hat dass die mutter und die schwester von der f nicht erben weil erben erster ordnung vorhanden sin, ohne § 1930 zu nennen?? tja richtig isses ja schon, aber es fehlt halt die tatsache das T ausgeschlagen hat!!!wird wohl nicht reichen

also ich hab beim s angefangen dass der normal erben würde und normal auch die auseinandersetzung der erbschaft verlangen könnte, aber wegen dem testament ist er enterbt. die t hat ausgeschlagen und ihre kinder treten an ihre stelle. die schwester und die mutter der f kriegen nichts weil die kinder der t erben erster ordnung sind.

Verwaltungsrecht

Und hat die Guckelberger schon Klagearten ausgeschlossen?

Ausgeschlossen hat die Annette noch nix

Aber hatte sie nicht in der ersten stunde gesagt das sie sich auf Zulässigkeit oder begründetheit beschränkt??? weis das noch einer???

Hat sie es nicht auf die Begründetheit beschränkt? Zulässigkeit ist doch eher Verwaltungsprozessrecht...?

Ich glaub sie hat es auf Begründetheit beschränkt.

Es kommt keine VwGO und keine Zulässigkeit, sondern nur MATERIELLES VERWALTUNGSRECHT! :O)

BLÖDE FRAGE:Was ist materielles Verwaltungsrecht???

Weiss zufällig jemand, was mit den Folien bei Guckelberger los ist?Irgendwie fehlt da doch die Hälfte,oder? Yepp, da is definitiv was schief gegangen!!

Hat sie nicht ganz genau gesagt, dass von ihrer Gliederung die Punkte 2-10 und 12 dran kommen?? Ich glaube da war was :O)

wird das dann ein fall oder nur so fragen?????das verwirrt mich ein bissl

Es wird ein Fall sein!

hat sie denn heut noch was gesagt?

sie hat einen Fall besprochen und meinte wir sollten nicht in Panik verfallen, wenn es einen langen Sachverhalt gibt, sondern einfach schematisch durchprüfen.

und was war das für ein fall??Bestimmt mit §§48,49???

Genau!!! Ich denke auch nciht, dass irgendwie was anderes drankommen kann ...

Hoffen wir mal, dass am dienstag nicht die nächste überraschung nochmal 8 punkte kostet!

Denkt ihr, dass wir die Nichtigkeit nach §44 VwVfG brauchen werden?

Hoffentlich nicht. Denkt ihr dass sie auch ÖR-

ViertSemesterSb (zuletzt geändert am 2017-07-28 20:14:31 durch anonym)