Versicherung

Eine Versicherung ist eine Kasse, in die viele Menschen regelmäßig etwas einzahlen. Wenn das versicherte Risiko sich verwirklicht, zahlt die Versicherung.

Das Anbieten, Vorschlagen oder Abschließen von Versicherungsverträgen nennt man VersicherungsVermittlung.

Dieses System wird (natürlich) häufig (bis zur Unkenntlichkeit) modifiziert:
1. Durch einen Selbstbehalt wird die Versicherung erst zur Leistung verpflichtet, wenn das versicherte Risiko sich über einen bestimmten Geldbetrag hinaus verwirklicht hat. Den Betrag bis zum Selbstbehalt muß der Versicherte selbst aufbringen.
2. Durch wiederholte Inanspruchnahme der Versicherung wird je nach System manchmal der monatliche Betrag erhöht (z. B. KraftfahrzeugVersicherung) oder der Versicherer kündigt (BerufsHaftpflichtVersicherung).
3. Bei der gesetzlichen RentenVersicherung zahlt man als geringfügig Beschäftigter zwar ein, erhält aber keinen Versicherungsanspruch, sofern man nicht auch noch den freiwilligen Zusatzbetrag zahlt.


KategorieVersicherungsRecht KategorieSozialRecht

Versicherung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:46 durch anonym)