1. Begriff

siehe hierzu Rechtsprechung

Die Rechtsprechung i.e.S. besteht aus GerichtsEntscheidungen. Um die dort vertretenen Meinungen zu kennzeichnen, wird üblicherweise das Kürzel "Rspr." und ggf. auch "ständige Rspr." verwendet.

Dies dient in erster Linie zur Abrenzung von in der Literatur vertretenen Gegenmeinungen. Die Ansichten weichen natürlich nicht zwingend voneinander ab, Literatur und Rechtsprechung können auch einer Meinung sein.

Andererseits kann es auch eine uneinheitliche Rechtsprechung geben. Häufig ist dies bei neu aufgetretenen Rechtsproblemen (z.B. im FernAbsatzRecht) der Fall, zu denen es noch keine Entscheidungen des BundesGerichtsHofes gibt.

2. Gerichtshomepages

Viele DeutscheGerichte bieten auf Ihren Homepages Entscheidungsarchive an:

3. weitere freie Entscheidungssammlungen

Darüber hinaus gibt es weitere frei zugängliche Entscheidungssammlungen:

4. Kommerziellen Entscheidungssammlungen

(siehe auch KommerzielleRechtsInformation)


siehe auch Klaus Graf, Freie Gerichtsentscheidungs-Datenbanken, Archivalia vom 12.05.05


siehe auch AmtlicheWerke, GesetzeImInternet, FreiesRechtFürFreieBürger

RechtSprechung (zuletzt geändert am 2015-01-15 11:28:45 durch anonym)