Bestimmtheit des Klageantrages

Der Klageantrag muss so bestimmt sein, dass er einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist.

I. Zahlungsklage

1. Grundsatz

Der Zahlungsbetrag ist zu beziffern.

2. Ausnahme

II. Unterlassungs-/Beseitigungsklage

1. Reine Unterlassungsklage

2. Reine Beseitigungsklage

BestimmtheitDesAntrages (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:57:43 durch anonym)