1. Wer steckt eigentlich hinter "juris"?

Der Bund ist mit 50,01 % Mehrheitseigner der juris GmbH. Der Bund ist somit Miteigentümer und zugleich auch Kunde (Nutzer) des Unternehmens. Wie oben bereits angesprochen dient sie zur Optimierung der Informationsmöglichkeiten der Behörden. Der Bund trägt über die obersten Bundesgerichte das BMJ und das BMF die inhaltliche Verantwortung für die Veröffentlichungen der Juris GmbH. Die Gerichte dokumentieren ihre Rechtsprechung und die juris GmbH sorgt für die Produktion und den Vertrieb des Produktes.

Dem privaten Anwender tritt die juris GmbH als Wirtschaftsunternehmen entgegen, dessen Ziel es ist bei größtmöglicher Effektivität die größtmögliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Sie dient wie oben aufgeführt zur Information der fachlichen Öffentlichkeit.

2. Janusköpfigkeit der juris GmbH

Die Janusköpfigkeit der juris GmbH lässt sich mit der Zweiteilung in ihrer Aufgabenstellung erklären. Janus ist in der röm. Mythologie der Gott des zeitlichen und örtlichen Eingangs sowie der Türen und Tore. Viel wichtiger allerdings und in meinen Augen der Grund für die Heranziehung dieses Gottes ist, daß seine Statue in der Mitte seines Tempels stand, welche zwei Gesichter hatte, die in entgegengesetzte Richtungen blickten.

Die Brücke zu juris ist denke ich darin zu schlagen, daß juris zum einen öffentlich-rechtlich (durch die inhaltliche Verantwortung des Bundes) und zum anderen privatrechtlich (durch den Vertrieb und die Vermarktung der juris GmbH) organisiert ist.

Weiterhin ist die juris GmbH einerseits ein Verwaltungshelfer zur Optimierung der eigenen Informationsmöglichkeiten für die Behörden und Gerichte und somit als Dienstleister für den Staat tätig. Andererseits stellt sie sich aber auch als Wirtschaftsunternehmen dar, dessen Aufgabe es ist die fachliche Öffentlichkeit (z.B. Rechtsanwälte) zu informieren.

Problematisch ist hierbei, dass die Waffengleichheit im Verfahren kaum gewahrt wird, weil die Dienste von juris für den Bürger, aber auch für den kleinen Rechtsanwalt zu einem viel zu teuren Preis angeboten werden.

3. Dokumentationstechniken

Es gibt zwei Arten von Dokumentationstechniken, die intellektuelle und automatische Indexierung.

Die juris GmbH arbeitet mit einer Kombination aus intellektueller, also redaktionell betreuter, und maschineller (automatischer) Indexierung um die Vorteile beider Methoden bestmöglich zu kombinieren. Das heisst, dass für die automatische Verarbeitung von beispielsweise Urteilen ähnliche Algorithmen wie von Websuchmaschinen verwendet werden ("Kommt die Phrase xy in einem der Urteile vor?"). Zusätzlich werden von der juris GmbH verschiedene Ergänzungen "von Hand" gemacht, also beispielsweise sinnverwandte Worte mit in den Suchindex aufgenommen.

4. Suchstrategien

Wie bereiten Sie eine Suchanfrage an juris vor? Welches ist das wichtigste Suchkriterium das nach Möglichkeit in jeder Suchanfrage vorhanden sein sollte?

/!\ Folgende Beschreibung bezieht sich auf das inzwischen nicht mehr erhältliche Produkt "juris Web", dass von "juris Select" abgelöst wurde. Es ist also eine Überarbeitung notwendig! /!\

Man bereitet eine Suche vor, indem man zuerst materiell einschränkt, durch Rechtsgrundlagen, also Vorschriften, Sachgebietsnotation, Gerichtsbarkeit und Gericht. Bei der Wortsuche beginnt man am besten im Feld " Kurztext", da dort die Wahrscheinlichkeit, dass das Wort von Relevanz ist, am höchsten ist. Weiterhin kann man Worte aus anderen Teil des Textes suchen, nach Schlagwörtern oder Definitionen suchen. Am besten arbeitet man bei juris mit den zerlegten Komposita und den grammatischen Grundforen des Wortes. Hilfreich ist auch die Verwendung der Boolschen Operatoren " UND, ODER, OHNE". Zudem kann man die Suche durch Formalangaben konkretisieren, wie Datum, Gerichtsbarkeit, Fundstelle, Gericht...

Es gibt die Suchwortregister Kurztext, Text, Schlagwort und Definition, und dabei eine Suchworhierachie: Die größte Gruppe bilden die Textwörter, also die Summe aller Suchwörter und Dokumente. Die mittlere Gruppe der "Suchwort-Pyramide" ist die der Kurztextwörter, also Wörter die nur im Kurztext vorkommen oder als Schlagwort vergeben wurden. Die kleinste Gruppe stellt die der Schlagwörter dar. Das sind Wörter, die ein Dokumentar wegen ihrer besonderen Relevanz zugeordnet hat. Die Gruppe der Definitionswörter ergibt sich aus allen drei Gruppen und sind daher als eigenständig anzusehen. Zweckmäßigerweise beginnt man seine Wortsuche im Feld "Kurztext" da die Wahrscheinlichkeit der Relevanz eines Wortes am größten ist, wenn es im Kurztext vorkommt.

Informationen dazu gibt es im alten juris Handbuch. Die juris GmbH stellt das juris Web Handbuch leider nicht mehr online zur Verfügung. Stattdessen gibt es eine neue Kurzanleitung zur neuen Rechercheoberfläche juris.de.


Das Feld "Datum" in der Datenbank Bundesrecht bezieht sich nicht auf die Gültigkeit, sondern

Informationen dazu findest Du im juris Web Hilfesystem. Dort landest Du auch, wenn Du auf die gelben Knöpfe http://www.jurisweb.de/jurisweb/j2_web_home/company_home/gif_home/hilfe.gif klickst. Siehe hierzu auch diesen Tipp.


Bei juris gibt es mehrere Register für Suchwörter. Welche Suchwortregister gibt es bei juris und wie hängen sie zusammen? In welchem Register (Feld) beginnt man seine wichtigste Wortsuche zweckmäßigerweise?

Verknüpfungen:

und, z.B.: Verzug und Unmöglichkeit: Es qualifizieren sich alle Dokumente, in denen die Suchwörter "Verzug" und "Unmöglichkeit" gemeinsam vorkommen

oder, z.B.: Verzug oder Unmöglichkeit: Es qualifizieren sich alle Dokumente, in denen die Suchwörter "Verzug" oder "Unmöglichkeit" und alle Dokumente, in denen beide Suchwörter gemeinsam vorkommen.

ohne, z.B.: Verzug ohne Unmöglichkeit: Es qualifizieren sich alle Dokumente, in denen das Suchwort "Verzug" vorkommt. Ausgeschlossen sind jene, in denen das Suchwort "Verzug", aber auch das Suchwort "Unmöglichkeit" vorkommt.

mehrere Verknüpfungen, z.B.: Haftung und (Produzent oder Hersteller): Wichtig ist, daß bei ODER-Verknüpfungen vor dem ersten Suchbegriff eine öffnende Klammer gesetzt wird und hinter dem dem letzten Suchkriterium eine schließende Klammer gesetzt wird. (Systematik wie bei den Mathematik-Regeln)

Standardmäßig ist die Verknüpfung mit "und" eingestellt. Sie kann aber über Listboxen verändert werden.

5. Kritische Stimmen zur Stellung der juris GmbH

Verschiedentlich wird Kritik an der Stellung der juris GmbH geäußert. Siehe hierzu etwa Peter Albrecht,Probleme bei der Privatisierung staatlicher Informationspflichten am Beispiel der juris GmbH, 2002 sowie den Beitrag von KlausGraf im WebLog Netbib.

Sehr lesenswert ist auch: Die Weiterverwendung der gemeinfreien Rechtsdatenbank ”juris“ und So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile


siehe auch RechtSprechung, AmtlicheWerke, VorlesungSb/juris
KategorieKommerzielleRechtsInformation

juris (zuletzt geändert am 2011-09-23 12:34:13 durch anonym)