§ 35 Bundeswahlgesetz erlaubt die Stimmabgabe mit Wahlgeräten (Wahlcomputern).

Insbesondere in den letzten Wochen wird in Blogs und anderswo über Wahlcomputer diskutiert, nachdem der Chaos Computer Club und die niederländische Initiative Wir vertrauen Wahlcomputern nicht in einer Analyse gezeigt haben, dass Wahlcomputer keinen effektiven Schutz gegen Manipulationen bieten und dass sich Manipulationen nicht nachweisen lassen. Kein Wähler kann wissen, ob seine Stimme korrekt gezählt wurde. Insofern wird teilweise von "Black Box Voting" gesprochen. Eine effektive Nachzählmöglichkeit wie bei Stimmzetteln ist hier nicht gegeben. Auch der Hersteller der Wahlmaschinen schließt Manipulationsmöglichkeiten nicht aus.

Aus diesem Grund wird immer häufiger ein Verbot der Wahl mit Wahlcomputern und eine Streichung von § 35 Bundeswahlgesetz gefordert, etwa in einer öffentlichen Petition beim Deutschen Bundestag (die entsprechenden Webseiten werden von einer schottischen Universität betrieben).

WahlComputer (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:33 durch anonym)