Strafrechtsstation

Die Strafrechtsstation ist ein Bestandteil des RechtsReferendariats.

In dieser Station ist man der Staatsanwaltschaft zugeteilt, in der Regel einem Staatsanwalt, in Ausnahmefällen auch einem Richter. Weiter findet regelmäßig eine Arbeitsgemeinschaft statt.

Ausbildungsziel

Der Referendar soll in diesem Abschnitt lernen, wie der Staatsanwalt eine Entschließung trifft. Hauptaugenmerk liegt hier auf der VerfügungsTechnik.

Vergleich mit dem Studium

Auch in der Strafrechtsstation gibt es die Prüfung der Strafbarkeit, ähnlich, wie man sie aus dem Studium kennt. Sie wird hier A-Gutachten genannt. Hier wird alles geprüft, was für die Strafbarkeit von Bedeutung ist. Weiter liegt aber häufig kein feststehender Sachverhalt vor, so dass eine BeweisWürdigung erforderlich sein kann. Dieses A-Gutachten macht in der gesamten Bewertung einer Klausur häufig bis zu 60 % aus, so dass die Aussage mancher Studenten, man bräuche das materielle Recht später kaum noch, zumindest für das zweite Examen falsch ist. Schön ist es jedoch, dass man die Definitionen nicht mehr auswendig kennen muss, da die Verwendung eines Kommentars zulässig ist.

Der Hauptunterschied zum Studium befindet sich im B-Gutachten: Nach der Feststellung der Strafbarkeit des Beschuldigten oder der Straflosigkeit wird ist im B-Gutachten zu prüfen, was der StaatsAnwalt veranlasst. Hier spielen eine Rolle:

Nach de B-Gutachten ist dann ein Entscheidungsentwurf zu fertigen, in der Regel wird dieses in der Klausur eine Anklage sein.

StrafrechtsStation (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:57:05 durch anonym)