Begriffliches

Strafvollzug ist die Art und Weise der Durchführung freiheitsentziehender Kriminalsanktionen in einer Straf- oder Verwahranstalt.

Die Rechtsgrundlage ist für Erwachsene das StVollzG, das ursprünglich auch für Jugendliche/Heranwachsende herangezogen wurde. Das BVerfG aber hat am 31.5.2006 entschieden, dass dies dem Vorbehalt des Gesetzes widersprochen hat, so dass bis Ende 2007 für Jugendliche/Heranwachsende eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen werden musste. Aufgrund der Föderalismusreform ist dies aber inzwischen Länderhoheit, so dass jedes Bundesland ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz schaffen musste.

Zu Unterscheiden ist der Strafvollzug strikt von der Strafvollstreckung, die noch zum Strafprozeß ((§§ 449 - 463d StPO) gehört, somit die Untersuchungshaft (§ 112 StPO), der Jugendarrest (§ 16 JGG), die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe (§ 56 StGB) und die Geldstrafe (§ 40 StGB)

Geschichtliches

In der Geschichte des Strafvollzug ist das "Amsterdamer Modell" und speziell das "Amsterdamer Spinnhaus" zu erwähnen: Dieses Modell entstand im späten 16. Jahrhundert und war geprägt vom Gedanken der Resozialisierung. Mit dem Amsterdamer Spinnhaus (gegründet 1597) entstand dabei erstmals eine Anstalt nur für Frauen. Hintergründe zum "Amsterdamer Spinnhaus" findet man in Der Bürger und die Hure ab Seite 110. Der Gedanke (dhaer auch der Name) war weniger die reine Bestrafung als vielmehr der Weg hin zu mehr "Disziplin" in dem die Frauen durch Zwangsarbeit (am Spinnrad) genötigt wurden. Bekannt zusammen mit dem Amsterdamer Spinnhaus ist das Motto von P.C.Hooft, das wie folgt lautet:

Gesetz

Urteile

Links

Bücher


Das Statistischen Bundesamtes hat einen eigenen Seitenbereich zum Thema Strafverfolgung mit statistischen Daten. Im Jahr 2006 gab es etwa 24000 in Untersuchungshaft sowie ca. 65.000 Strafgefangene.


Die Gefangenenziffer (Gefangene pro 100.000 Bewohner) in Deutschland betrug:

Die niedrigste Rate innerhalb der großen Industirenationen wies angeblich Japan (45) auf (Kaiser/Schöch, Strafvollzug, 5. Auflage, S. 100, Rn. 16). Die niedrigste Zahl überhaupt kann Liechtenstein mit 29 im Jahr 2006 vorweisen.

Bei den verhängten Freiheitsstrafen stellt sich die tatsächliche Vollzugsdauer im Jahr 2007 für insgesamt 55311 Inhaftierte wie folgt dar:

Die Gefangenen haben sich am 30.11.2007 wie folgt eingeteilt:


siehe auch ElektronischeFußFessel, SicherungsVerwahrung


KategorieStrafRecht

StrafVollzug (zuletzt geändert am 2009-01-28 22:10:20 durch anonym)