FAQ zu Rechtsfragen in und um Second Life

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  1. Beziehung zu Linden

  2. Medien

  3. Geistiges Eigentum

  4. Kaufen und Verkaufen

  5. Arbeiten

  6. Steuern zahlen
  7. Strafbarkeit


1. Muss ich Linden-Dollar, die ich verdiene, bei der Steuer angeben?

Grundsätzlich muss ich Einnahmen, die ich aus Tätigkeiten aller Art, Vermietung oder Verkauf erziele, in der Einkommensteurerklärung angeben. Wenn ich einen Shop mit einem gewissen Umfang betreibe, wird es sich dabei in der Regel um einen Gewerbebetrieb handeln. Die Situation ist rechtlich ähnlich zu bewerten wie bei einem Power-Seller in ebay.

Was ein Gewerbebetrieb ist, wird in § 15 Abs. 2 EStG definiert: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist als Gewerbebetrieb anzusehen, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Weiter heißt es in der Vorschrift: Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht (auf die es ansonsten ankommt) nur ein Nebenzweck ist. Wer sich nur durch gelegentliches Campen o. ä. ein paar Linden-Dollar verdient, um damit z. B. seinen Avatar auszustatten, handelt nicht in Gewinnerzielungsabsicht.

Wird ein Kleingewerbe betrieben, kann durch einfache Einnahme-Überschussrechnung der erzielte Gewinn ermittelt und bei der Steuererklärung angegeben werden. Dabei sind natürlich auch die Ausgaben des Gewerbes zu berücksichtigen. Erzielt man aber dauerhaft "negative Gewinne", also Verluste, gehen die Finanzbehörden regelmäßig von so genannter "Liebhaberei" aus, was zur Folge hat, dass die Verluste nicht mehr steuermindernd angesetzt werden können und die erzielten Einnahmen insgesamt versteuert werden muss.

Die Frage, wann die Einkünfte steuerbar sind, ist nicht leicht zu beantworten. Man wird wohl argumentieren können, dass man spätestens zum Zeitpunkt der Steuererklärung eine Bewertung - ähnlich wie bei Sachwerten - wird vornehmen müssen, wobei dann eine "Berechnung" gemacht werden muss, die sich an dem Tageskurs der Linen-Dollar orientieren wird. Andererseits könnte man von Seiten der Finanzbehörden aber auch argumentieren, dass man einen geldwerten Vorteil dadurch hat, dass man seine erzielten Gewinne sogleich wieder umsetzt, sich etwa in Second Life davon etwas für Privatzwecke kauft. Ich erziele also die Einnahme dadurch, dass ich reales Geld erspart habe. Ansonsten hätte ich ja erst eigenes Geld in Linden-Dollar tauschen müssen, um mein Privatleben in Second Life finanzieren zu können.

In einer Ausgabe des Ava Star (http://www.the-avastar.com/epaper/archive/2007/TheAvaStar_Issue23_de.pdf) steht über die Gedanken anderer Staaten zu lesen:

Tausende von erfolgreichen SL-Betrieben müssen vielleicht ans Finanzamt zahlen. Ein Komitee aus dem US-Kongress soll in den nächsten zwei Monaten darüber beraten, wie die Regierung mit dem Geld umgeht, das in SL verdient wird. Eine Quelle aus dem US-Kongress berichtete der britischen Zeitung „The Daily Telegraph“, dass virtuelles Geld genau so gehandhabt werden sollte wie reales. „Es ist nahezu irrelevant, dass man einen Linden Dollar nicht ins Portemonnaie stecken kann. Es gibt viele Güter, die man nicht anfassen kann, doch sie sind trotzdem wertvoll. Das Urheberrecht eines Buches zum Beispiel, oder der Markenwert von Coca- Cola.“ Ein Sprecher des britischen Finanzministeriums sagte, dass jeglicher SL-Profit, der in realen Profit umgewandelt werden kann, natürlich auch versteuert werden sollte.

Es bleibt also abzuwarten, wie deutsche Finanzbehörden und die Gerichte hierüber denken und entscheiden werden, was sicher nur noch eine Frage der Zeit ist.

Spätestens mit Umtausch in Real-Dollar wäre allerdings eine Besteuerung gegeben. Im Prinzip muss also direkt nach Erhalt des ersten Linden-Dollars versteuert werden. Umsatz ist Umsatz. Dies natürlich nur, sofern man die Geschäftstätigkeit, wie oben dargestellt, auf die Absicht Gewinn zu erzielen ausrichtet und nicht nur Liebhaberei betreibt. Dies gilt eben auch dann, wenn man die erzielten Umsätze sogleich wieder in Second Life investiert, so dass sich zuletzt ein Verlust (also ein negativer Gewinn) ergibt. Dieser Verlust könnte dann sogar steuermindernd in Ansatz gebracht werden.

SecondLifeRecht/SteuerRecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:46 durch anonym)