Bei Schreiben an Behörden, Körperschaften usw. stellt sich die Frage der richtigen Adressierung.

Beispiele:

Gemeinde

StadtXY
- Der Bürgermeister -
...

Grund: Der Bürgermeister ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde, z.B. § 63 GO NRW

Beim Widerspruch oder anderen Rechtsmitteln sollte auf die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid oder Widerspruchsbescheid geachtet werden. Dort ist von der Behörde anzugeben, an wen der Widerspruch oder die Klage zu richten sind. Beklagte ist regelmäßig nicht die Behörde, sondern die durch die Behörde vertretene Körperschaft. Allerdings ist es im Verwaltungsverfahren in der Regel ausreichend die Behörde als Beklagte zu nennen, da es im Verwaltungsrecht sowie im Sozialrecht Verfahrensvorschriften gibt, die den richtigen Klagegegner "unterstellen". Anders dagegen z.B. im Arbeitsrecht und im Beamtenrecht. Soweit z.B: ein Landesbeamter seinen Dienstherrn verklagen will müßte er schreiben: Klage gegen das "Land XYZ" vertreten durch "die oberste Dienstbehörde" vertreten durch "die unmittelbare Dienstbehörde" ggf. sogar noch "vertreten durch den Amtsleiter".

Einfache Schreiben an Ämter und Behörden können im Regelfall an die Behörde selbst gewandt werden, da diese dann in der Behörde "von oben nach unten" weitergereicht werden. Also: Amtsleiter - Fachbereichsleiter - Hauptsachbearbeiter - Sachbearbeiter - Mitarbeiter, bis dann die für den Vorgang richtige Entscheidungsebene oder Arbeitsebene erreicht ist.

RichtigAdressieren (zuletzt geändert am 2008-01-20 20:00:29 durch anonym)