Rechtssubjekt ist, wer im Prinzip in der Lage ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Das BGB nennt diese Eigenschaft RechtsFähigkeit. Im deutschen Recht gibt es zwei Gruppen von Rechtssubjekten:
die NatürlichePerson (Mensch) und
die JuristischePerson.
Davon abzugrenzen sind die RechtsObjekte.
siehe auch RechtsFähigkeit
Links
Schematische Übersicht über die wichtigsten Rechtssubjekte PDF