Laut Legaldefinition des§ 3 I BDSG sind Personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).

Das BDSG welches sowohl für öffentliche Stellen, wie Private gilt (§ 1 II BDSG) verbietet die Erhebung von Personenbezogenen Daten grundsätzlich, stellt dies jedoch unter einen Erlaubnisvorbehalt nach § 4 I BDSG. Auch in anderen Gesetzen, vor allem sei § 15 I TMG genannt, werden Regelungen wann das Erheben von Personenbezogenen Daten erlaubt ist aufgestellt.

wichtige Urteile zu Personenbezogenen Daten:

siehe auch http://www.ip-adressen-recht.de/personenbezogen/

Personenbezogene_Daten (zuletzt geändert am 2010-02-11 11:26:24 durch anonym)