Bei Gefälligkeiten stellt sich die Frage, ob der altruistisch handelnde sich rechtlich binden wollte (RechtsBindungsWille als Element der WillensErklärung). Ist dies der Fall, so kommt ein GefälligkeitsVertrag in Frage. Andernfalls kommt kein Vertrag zustande, sondern

Prüfungsschema zu Gefälligkeitsverhältnissen

Gefälligkeit und Gefälligkeitsverträge, Rechtsportal jura-basic.de


KategorieZivilRecht

GefälligKeit (zuletzt geändert am 2018-03-28 15:58:46 durch anonym)