Folgendes Problem:

A kauft bei einer Autoersatzteilfirma F ein Ersatzteil, auf das F eine Garantie von einem Jahr gibt. Um Kosten zu sparen, will A dieses Ersatzteil von seinem Freund B privat einbauen lassen. Allerdings weist die Firma darauf hin, dass die Garantie erlischt, wenn das Teil nicht von einer eingetragenen Meisterwerkstatt eingebaut wird, sondern von einem Privatmann.

Ist das zulässig?

Wäre interessant zu wissen, ob es sich bei dem Ausschluss der Garantie um AGB's handelt (, was anzunehmen ist). Falls die AGB's wirksam in den Vertrag einbezogen sind, müssen insbesondere die §§307ff. beachtet werden. In §§308,309 ist kein Verbot einer solchen Regelung zu finden. Die Generalklausel (§307) greift wohl auch nicht. Somit wäre der Garantieausschluss wirksam. A könnte sich somit lediglich auf die gesetzlichen Gewähleistungsrechte (siehe §437) berufen!

GarantieAusschluss (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:42 durch anonym)