Hier kann man Fragen stellen,die man gerne noch vor den Klausuren beantwortet hätte:


Ich hab mal gleich ne Frage und zwar,was für Streitgespräche müssen wir für die Klausur draufhaben? Also einmal dolus eventualis <-> bewusste Fahrlässigkeit,dann die tausend und eine Theorie beim Erlaubnistatbestandsirrtum und weiter? Ich hatte mir mal aufgeschrieben,dass man bei error in persona ein Streitgespräch machen soll,konnte heute im Wessels allerdings nur eine Meinung dazu finden,dafür aber beim aberratico ictus zwei Stück?¿ Kann mir da mal jemand helfen? Und müssen wir sonst noch welche können? Herr Rossi

Also das ist aber sehr wenig! Müsstest schon noch ein paar mehr Streitstände präsentieren können...

Verdammt ;-) Nagut mittlerweile hab ich auch noch ein paar Dinge beim Versuch drauf,so beim unmittelbarem Ansetzen,fehlgeschlagener Versuch und beedeter Verusch,die Theroiern dies da gibt ,aber was sollte man sonst noch können?

Fragen/Strafrecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:57 durch anonym)