Fachwanwaltsordnung vom 01.11.2006

Fachanwalt Medizinrecht

Ein Fachanwalt Medizinrecht vertritt und berät Sie also also nicht nur bei Fragen rund um die Arzthaftung oder bezüglich der Regelungen über das Honorar von Ärzten, sondern auch im Hinblick auf das allgemeine Berufsrecht für Ärzte. Zum Medizinrecht Fachanwalt gehören auch Fragen zum Verhältnis zwischen Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung, zum Recht der Praxisübertragung, zum Krankenhausrecht, zu Spezialregelungen wie beispielsweise die Röntgenverordnung, zu Pflegeberufen und zum Apotheken- und Pharmarecht. Als Fachanwalt Medizinrecht stehe ich der Seite der Patienten auf diesem Rechtsgebiet Medizinrecht bundesweit jederzeit beratend zur Verfügung!

Quelle: Ihr Medizinrecht Fachanwalt Fachanwalt Medizinrecht.

Auch die älteren Stände sind bei der BundesFachanwalt Medizinrecht abrufbar.

Es werden zahlreiche Kurse angeboten. Einen Überblick liefert http://www.fachanwaltslehrgang.de


siehe auch RechtsAnwalt, RechtsAnwaltFortbildung

FachAnwalt (zuletzt geändert am 2016-03-12 18:38:27 durch Capix)