Betriebsrat

Der Betriebsrat kann in einem Betrieb mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden (1 BetrVG)

Der Betriebsrat nimmt die Interessen der Arbeitnehmer wahr. Er kann in unterschiedlichen Angelegenheiten im Betrieb mitbestimmen, z.B. in personellen, sozialen Angelegenheiten.

Gesetze


Fragen zum Betriebsrat:

Der Betriebsrat (BR) unseres Unternehmens ist leider etwas anders als andere.

Z. B. hat er mehreren Mitarbeiten Fortbildungsseminare nicht genehmigt, obwohl diese Seminare vom Vorgesetzten angeordnet bzw. genehmigt wurden. Man sollte denken, dass es normalerweise genau umgekehrt ist, aber so ist unser BR.

Auf der anderen Seite jedoch klagt der BR jedes Seminar, das nicht genehmigt wird ein. Das ist nicht wirklich Mitarbeiter freundlich. Leider ist das nicht das einzige negative Beispiel für die Arbeit unseres BR's.

Warum wir keinen neuen BR wählen? Weil es die BR-Vorsitzende bisher immer wieder geschafft hat, erneut im aktuellen BR tätig zu sein und dann nach und nach alle neuen Mitglieder rausgeekelt hat.

Gibt es eine Möglichkeit, die Seminare auch vor dem BR durchzusetzen, sprich gibt es ein Gesetz? Und kennt jemand eine Möglichkeit, den aktuellen BR komplett auszutauschen, so dass auch die BR-Vorsitzende keine Chance mehr hat in dem neuen BR zu intervenieren?

Vielen Dank für eure Hilfe. Petra Stegmann


siehe auch PersonalRat


KategorieArbeitsRecht

BetriebsRat (zuletzt geändert am 2018-08-03 15:22:27 durch anonym)