== Begriff ==
Beklagter verlangt eine Veurteilung seines Klägers, er geht selbst zum Angriff über.

== Voraussetzungen ==
 * Die Klage muss rechtshängig sein
 * Keine bloße Negation der ursprünglichen Klage, also selbstständiger Streitgegenstand
 * gleicher Lebenssachverhalt wie ursprüngliche Klage
 * allgemeine SachurteilsVoraussetzungen

== Eigenschaften ==
 * idR gemeinsame Verhandlung beider Klagen. Beide Klagen jedoch voneinander rechtlich unabhängig; Widerklage bleibt also bspw. bei Rücknahme der ursprünglichen Klage bestehen.
 * § 50 II ZPO : Widerklagemöglichkeit durch passive Parteifähigkeit
 * Widerklage gegen Dritte möglich, sofern Streitgenossen des Klägers (§§ 59, 60 ZPO); jedoch str.
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siehe auch [[Klagearten im Zivilprozess]]
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KategorieZivilProzessRecht