Am 01.01.2002 ist die Schuldrechtsreform in Kraft getreten. Es gibt vielfältige Informationen dazu im Internet: ||[[http://www.juris.de/produktion/juris/WebSite/juris/Aktuell/Schuldrechtsreform/Schuldrechtsreform.htm|juris: Saarbrücker Kolleg Schuldrechtsreform]]||[[http://www.juris.de/produktion/juris/WebSite/juris/Aktuell/Schuldrechtsreform/Synopse_Schuldrechtsreform/Synopse_Schuldrechtsreform.htm|Synopse]], die [[http://www.juris.de/produktion/juris/WebSite/juris/Aktuell/Schuldrechtsreform/materialien_eilig/Startseite.htm|Materialien in aufbereiteter Form]] , [[http://www.juris.de/produktion/juris/WebSite/juris/Aktuell/Schuldrechtsreform/crashkurs/crashkurs.jsp|10 Lektionen]] zu den wichtigsten Änderungen von Verjährungsrecht über Kaufrecht bis Arbeitsrecht mit Kontrollfragen|| ||[[http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/schumod/index.htm|Prof. Lorenz: Schuldrechtsmodernisierung]]||Kurzeinführung, Materialsammlung, Folgeänderungen, Literaturhinweise|| ||[[http://www.schuldrechtsreformskript.de/|Dr. Martin Bahr: Schuldrechtsreformskript]]|| 2. Auflage, Stand: 10.04.2002 || ||[[http://www.brennecke-partner.de/main.atm_Navi=Rechtsinfos@Unternavi=Neues%20Schuldrecht@Navtyp=09|Brennecke & Partner Informationen zur Schuldrechtsreform]]||Umfangreiche Informationen zur Schuldrechtsreform mit Synopsen, Artikeln und Übersichten|| ||[[http://www.schuldrechtsmodernisierung.com/dasneuerecht.html|Martin Heinrich (Schuldrechtsmodernisierung.com)]]||Umfangreiches PDF-Skript zum neuen Schuldrecht und anderen Änderungen in den Bereichen des Zivilrechts. Zudem schön einfache Beispielsfälle, in welchen die Struktur nicht durch Probleme verstellt wird|| [[http://www.jura.uni-sb.de/yoorah/schuldrechtsmod.html|Linkliste]] im [[JIPS]] = Übergangsrecht = Das neue Recht gilt '''ab dem 1.1.2003''' auch für (vor dem 1.1.2002 entstandene) Alt-DauerSchuldVerhältnis``se. Das ergibt sich - wenn auch nicht auf den ersten Blick - aus [[http://www.juris.de/produktion/juris/WebSite/material_eilig/egbgb/EGBGB229.html|Art. 229 EGBGB]] § 5 Allgemeine Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001'''. ---- weiter zu ZivilProzessReform ---- KategorieZivilRecht