Was ist ein Rechtsverhältnis?


 * bezeichnet die rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person (z.B. im Rahmen eines Vertrages) oder zu einer Sache (z.B. Eigentum oder Besitz). [[http://149.219.195.60/worte/rw02855.html|ARD-Ratgeber Recht]]

 * ist
  * die rechtliche Beziehung zwischen zwei Personen
  * die sich aus einem konkreten Sachverhalt
  * aufgrund einer Rechtsnorm ergibt
 (http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/uerpmann/Folien/VerwR/Definition-Recht.pdf)