Was ist ein Rechtsverhältnis? * bezeichnet die rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person (z.B. im Rahmen eines Vertrages) oder zu einer Sache (z.B. Eigentum oder Besitz). [[http://149.219.195.60/worte/rw02855.html|ARD-Ratgeber Recht]] * ist * die rechtliche Beziehung zwischen zwei Personen * die sich aus einem konkreten Sachverhalt * aufgrund einer Rechtsnorm ergibt (http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/uerpmann/Folien/VerwR/Definition-Recht.pdf)