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Die Eigentumsdelikte schützen das AbsoluteRecht des Eigentums, nicht das Vermögen an sich.
Zu Ihnen gehören:

 * Diebstahl (§ 242 StGB)
 * UnterSchlagung (§ 246 StGB)
 * SachBeschädigung (§ 303 StGB)
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KategorieStrafRecht