= Verdächtigen =

'''Im Sinne des [[http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html|§ 164 StGB]]'''

 Verdächtigen ist das Unterbreiten oder Zugänglichmachen von Tatsachenmaterial, das einen Verdacht gegen eine andere Person begründet oder einen bereits bestehenden Verdacht verstärkt.
  * ''vgl. Sch-Sch-Lenckner, § 164 Rn. 5''

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'''Als HörDefinition vorhanden'''
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