= Täuschung =

'''Im Sinne des [[http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html|§ 263 StGB]]'''

 Täuschung ist jede Einwirkung (durch aktives oder konkludentes Tun oder durch Unterlassen) auf das Vorstellungsbild eines Anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen.

----
'''Als HörDefinition vorhanden'''
 {{http://www.jurawiki.de/JuristischeDefinition?action=AttachFile&do=get&target=definition.gif}}
----
Diese Seite ist als '''JuristischeDefinition''' Teil des '''JuristischeBegriffe'''-Projektes.
----
KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieStrafRecht