Einschreibung

In Saarbrücken ist Jura nicht zulassungsbeschränkt.

Tipps und Co. für Erstsemester

Praxisorientierte Tipps für Studienanfänger der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes

Grundsätzlich haben Reiseführer und das offizielle Informationsmaterial einer Universität wohl eine große Gemeinsamkeit: Beide vermitteln lediglich ein äußeres Bild,das, wenn nicht sogar beschönigt, meist die tatsächlichen Umstände und das praktische Leben der präsentierten Institution außer acht und den Neuling in vielen ihn betreffenden Fragen ohne ausreichende Information zurück lässt. Viele dieser Probleme scheinen sich zu Beginn eines Studiums gar nicht zu stellen, aber wie bei so vielem liegt auch hier der Teufel im Detail und erst nach den ersten Tagen und Wochen – bei einigen auch erst nach Monaten oder gar Semestern – zeigt sich, was das Leben eines Jurastudenten wesentlich prägt und für ein erfolgreiches Studium wirklich wichtig ist. Auf viele Fragen können die Broschüren der Universität keine befriedigende Antwort geben und meist sind es die Informationen, die die älteren Studenten aus ihrer Erfahrung herleiten, die schließlich dem Studienanfänger weiterhelfen. Deshalb wollen wir beide, die wir nun schon auch ein bzw. zwei Jahre des Studiums hier in Saarbrücken hinter uns gebracht haben, euch einige unserer Erfahrungen vermitteln, die in keiner Broschüre stehen, die aber unserer Ansicht nach für die Praxis des Studiums von größter Bedeutung sind.

Das Studiensystem

Das Studiensystem der Rechtswissenschaften hier in Saarbrücken unterscheidet sich in praktisch allem von den traditionellen Modellen in anderen Universitäten in Deutschland, auch wenn andere Hochschulen in den vergangenen Jahren ähnliche Systeme eingeführt haben. Die hierbei bedeutendsten Vorschriften finden sich in der JAG und der JAO des Saarlandes, deren Gesetzestexte entweder bei der Fachschaft Jura oder in Sammlungen saarländischer Gesetzestexte gefunden werden können. Als besonderer Service bietet auch der Lehrstuhl von Prof. Rüßmann die entsprechenden Vorschriften online an. Trotzdem soll hier eine kurze Erklärung erfolgen, die auch für den (Noch-) Laien verständlich ist.

In jedem Semester gibt es eine gewisse Anzahl von Pflichtveranstaltungen, die sich zumindest im ersten Jahr in Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften unterteilt. Diesen Veranstaltungen ist, in Anlehnung an die Bedeutung der behandelten Materie und die Anzahl der Wochenstunden eine Punktzahl, die so genannten LP (Leistungspunkten) zugeordnet, die es zu erringen gilt. In den ersten beiden Semester gilt hierbei die folgende Verteilung:

1. Semester:

Bürgerliches Vermögensrecht I 10 LP Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Vermögensrecht I 4 LP Strafrecht I 6 LP Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht I 4 LP Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) 6 LP Einführung in das juristische Denken und Arbeiten 4 LP Rechtsdurchsetzung 2 LP

2. Semester:

Bürgerliches Vermögensrecht II 10 LP Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Vermögensrecht 4 LP Strafrecht II 6 LP Staatsrecht II (Grundrechte) 6 LP Arbeitsgemeinschaft im Staatsrecht II 4 LP „Gerichtsverfassungsrecht“ 6 LP

Das ergibt in jedem der genannten Semester 36 LP, im gesamten Jahr dem entsprechend 72 LP. Diese kann man durch die Semesterabschlussklausuren am Ende des jeweiligen Semesters erringen.

Die Semesterabschlussklausuren

Dieses Wortungetüm bezeichnet die für den Saarbrücker Jurastudenten alljährlich wiederkehrenden Prüfungen in der letzten Semesterwoche und der ersten Ferienwoche. Innerhalb dieser 14 Tage wird das im Semester (hoffentlich) erlangte Wissen in Form schriftlicher Klausuren durch die Dozenten in den Pflichtfächern überprüft und bewertet. Die Prüfungen dauern in der Regel zwei Zeitstunden. Je nach der behandelten Vorlesung handelt es sich dabei um Fragen- oder Gutachtenklausuren, wobei erstere Wissen und Transferleistungen durch gezielte Fragen zur Materie überprüfen, in den zweiten ein Fall präsentiert wird, zu dem ein rechtliches Gutachten abzuliefern ist und bei dem neben der Bewertung der rechtlichen Aspekte auch die Klarheit von Gliederung und Argumentation sowie die Beachtung des so genannten Gutachtenstils die wesentlichen Beurteilungsaspekte sind.

Unserer Erfahrung nach sind Prüfungen im Bürgerlichen Vermögensrecht und im Strafrecht immer Gutachtenklausuren, im zweiten Semester meist auch eine oder beide Staatsrechtsklausur. Bei den übrigen Prüfungen werden Fragen oder kleinere Fälle präsentiert, die jedoch nie zu unterschätzen sind. Achtung: Wie gesagt, handelt es sich hierbei nur um Erfahrungen der letzten Jahre, die genaue Ausgestaltung obliegt natürlich dem jeweiligen Dozenten, so dass etwa auch kleinere Gutachten in Frageklausuren oder Zusatzfragen in einer Gutachtenklausur denkbar sind. Meist erteilen die Professoren jedoch gegen Ende des Semesters auf Anfrage Auskunft über den zu erwartenden Typ und geben versteckte Hinweise oder Tipps bezüglich Teilen der zu erwartenden Materie. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Wintersemester meist Ende März oder Anfang April, im Sommersemester Anfang bis Mitte September durch Aushänge an der Pinnwand des juristischen Prüfungsamtes in Gebäude 16 auf der linken Seite zwischen den Hörsälen 118 und 119. Natürlich erfolgt aus Datenschutzgründen die Bekanntgabe ohne Namensnennung, sondern nur mittels Matrikelnummer, die in der Regel nur dem jeweiligen Studenten bekannt sein sollte. Die einer Klausur zugeordneten LP erhält man bei Bestehen der Klausur, unabhängig von der erlangten Punktzahl. Hierzu genügen also 04 Punkte, die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt, in Abweichung von dem schulischen System, 18 Punkte. Die Durchfallquoten liegen abhängig von der Schwere der Klausur, der Strenge der Korrektoren und natürlich der Stärke eines Jahrganges meist zwischen 15 und 30 %, aber auch Quoten von 8% oder auch 45 % sind in den vergangenen Jahren vorgekommen. Die Noten verteilen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen befriedigend und ausreichend, sehr gut gibt es praktisch nicht und auch die anderen zweistelligen Ergebnisse werden höchstens von 12-18 % der Studenten erreicht. Auf der Uni werden die Karten also neu gemischt und wer bisher immer an „sehr gut“ unter seinen Arbeiten gewöhnt war, muss sich diesen Anblick wohl leider abgewöhnen.

Die gesammelten LP's werden einem persönlichen Punktekonto zugewiesen, das am Ende des Jahres über das „Schicksal“ des Studenten entscheidet. Wie gesagt sind maximal 72 LP erreichbar.

72 – 50 LP: Das Studienziel des Jahres ist erreicht. Der Student ist in das nächste Studienjahr „versetzt“, der Prozess wiederholt sich jährlich bis zum Ende des 6. Semesters.

40 – 49 LP: Der Student erhält eine zweite Chance durch die Nachklausuren Ende September. Hierbei hat er die Möglichkeit, in den Fächern, in denen er keine 04 Punkte erreicht hat, eine weitere Klausur zu schreiben und so die erforderlichen 50 Punkte zu überschreiten. Die Nachklausuren sind ebenso meist schriftlich, können aber in Ausnahmefällen auch mündlich erfolgen. Nach unseren Erfahrungen sind sie verhältnismäßig schwierig zu absolvieren, so dass man gut daran tut, die 50 Punkte gleich im ersten Anlauf zu erreichen. Unter 40 LP: Der Student hat das Studienziel des Jahres nicht erreicht. Er wird nicht zu den Nachklausuren zugelassen und hat das komplette Jahr zu wiederholen, sofern er das wünscht. Das ist etwa mit einer „Ehrenrunde“ in der Schule vergleichbar.

Diese Prozedur wiederholt sich insgesamt dreimal bis es nach dem 6. Semester zum System der Wahlfachgruppen übergeht, das hier jedoch nicht weiter erläutert werden soll. Manche schätzen das System, weil man aktiv zum systematischen Lernen angetrieben werde, andere hassen es, da ihrer Meinung nach ein Stück studentische Freiheit unter dem herrschenden Druck verloren ginge. Ob und inwieweit dieses System ein Gewinn oder ein Schaden ist, mag jedoch jeder Student für sich selbst beurteilen.

Die Übungen

Die Übungen sind unabhängig von der normalen Semesterarbeit zu absolvieren. Sie ersetzen die Großen Scheine der anderen Universitäten, sind also in den Fächern Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht zu absolvieren. Sie bestehen aus einer wöchentlichen Veranstaltung sowie drei dreistündigen Klausuren während des Semesters sowie zwei Hausarbeiten in den Semesterferien vor Beginn und nach Ende des betreffenden Semesters. Hiervon sind mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur zu bestehen, über deren Teilnahme der Student jedoch frei entscheiden und sich somit den für sich günstigsten Zeitpunkt wählen kann. Durch die Studienordnungen ist folgende Verteilung vorgesehen.

Semester

Unserer Ansicht nach kann es sich jedoch auch durchaus lohnen, zumindest die ersten beiden, wenn nicht sogar alle drei Übungen um ein Semester vorzuziehen, da sich in diesem Falle ein ausreichender Spielraum bei einem potenziellen Nichtbestehen einer Übung ergibt und gerade im Straf- und Zivilrecht alle relevanten Themen auch zu dem früheren Zeitpunkt bereits behandelt wurden. Kann man, muss man aber nicht.

Allgemeines zum Lernen

Tja, das Lernen ist und bleibt der wichtigste Bestandteil des erfolgreichen Studiums, auch entgegen anders lautender Vorurteile, die Studenten nur als faule Langschläfer betrachten, die um 12 Uhr aufstehen um ihr subventioniertes und daher günstiges Mensaessen zu futtern und abends bis in die Puppen feiern um dann am nächsten Tag wieder auszuschlafen und das so ewig fort. Wie ihr lernt, kann euch niemand vorschreiben und das ist vielleicht auch das wirklich Neue an einem Studium. Man ist so unabhängig wie nie zuvor, aber damit einhergehend auch letztendlich allein verantwortlich, wie und ob man sein jährliches Studienziel erreicht. Jeder hat seine ganz eigene Art zu lernen und jeder muss für sich selbst herausfinden wie er am Effektivsten sein notwendiges Wissen in den Kopf kriegt. Manche gehen regelmäßig in die Vorlesungen, andere arbeiten nur in der Bibliothek und besuchen keine einzige Veranstaltung, einige lesen viele Bücher oberflächlich und erlangen doch einen vergleichbaren Kenntnisstand, wie die, die versuchen, eines auswendig zu lernen. Dennoch auch auch hierzu von uns einige gut gemeinte Tipps, die euch das Leben etwas erleichtern könnten:

Jeder von euch muss selbst wissen, in welche Vorlesungen er wie oft geht. Wenn man gut zuhören kann und mit dem Dozenten auf einer Wellenlinie liegt, kann das eine sehr effektive Art des Lernens sein. Einige Veranstaltungen werden euch vielleicht schnell uninteressant oder langweilig vorkommen. Dann liegt es an euch, zu entscheiden, ob ihr weiter hingeht oder eure Zeit anders nutzt. Was wir aber jedem Erstsemester unbedingt ans Herz lege, sind regelmäßige und aufmerksame Besuche der Arbeitsgemeinschaften. In diesen Veranstaltungen lernt man in kleinem Kreis die absoluten Grundlagen des Studiums kennen, ohne die es schlicht und ergreifend nicht geht. Hier schreibt man seine ersten Gutachten, bekommt nützliche Tipps zu Gutachtenstil und der Vermeidung typischer Fehler und kann auch aktiv an der Veranstaltung teilnehmen, was in den riesigen Vorlesungen oftmals zwangsläufig zu kurz kommt. Die AGs sind die Grundlage und sollten in keinem Falle vernachlässigt werden. Außerdem lernt man gerade hier viele Leute enger kennen, als es in dem überladenen Vorlesungssaal möglich ist. Daher: Meldet euch rechtzeitig zu den AGs an. Welche AG-Leiter empfehlenswert sind, können euch gerne ältere Semester sagen, da kommt es auch ganz auf den jeweiligen Geschmack an. Schaut regelmäßig auf die Internetseiten der Lehrstühle und kümmert euch frühzeitig um die Anmeldung, denn wer zuerst kommt....

Stichwort Bücher

Euch obliegt ganz allein die Wahl, ob und welche Bücher ihr euch kauft und mit welchen ihr am besten zurechtkommt. In der Bibliothek im 1. Obergeschoss von Gebäude 16 findet ihr eine erdrückende Auswahl an Literatur zu rechtlichen Themen. Allerdings ist das DEJ eine Präsenzbibliothek, d.h. die Bücher können nicht ausgeliehen werden. Wer die Bücher mit nach Hause nehmen möchte, kann die Lehrbuchsammlung der SULB (Geb. 3) aufsuchen. Nach Erhalt eines Benutzerausweises kann man hier einige wichtige juristische Werke ohne zusätzliche Kosten für einen bestimmten Zeitraum ausleihen. Eine Strafgebühr wird dann erst bei Überschreitung des Zeitrahmens fällig. Selbstverständlich werdet ihr auch einige Bücher kaufen müssen, die einfach zur Grundausstattung eines Jurastudenten gehören und die ihr auch auf lange Sicht immer wieder benutzen werdet. Auch dabei ist es natürlich im Wesentlichen Geschmackssache, welche Werke ihr aus der schier unüberschaubaren Masse auswählt. Daher unser Tipp: Die Juristische Seminarbibliothek hat die Mehrzahl der aktuellen Bücher in ihrem Sortiment. Nehmt euch zwei Stunden Zeit und schaut euch die wichtigsten Werke an. Lest zu einem bestimmten Thema mehrere Bücher durch und entscheidet, mit welchem Stil ihr am besten zurecht kommt und welches Buch euch das Thema am besten und übersichtlichsten vermittelt hat. Wenn euch Professoren Bücher vorschlagen, so solltet ihr diese natürlich bevorzugt berücksichtigen, einige Dozenten halten sich bei ihren Vorlesungen und demnach auch bei den Klausuren eng an ein bestimmtes Werk.

Die Gesetzestexte

Absoluter Grundstock der Ausbildung. Braucht man immer und überall. Ohne diese Grundlage haben weder Vorlesungen noch die Lektüre anderer Bücher irgendeinen Sinn. Die Möglichkeiten hier sind ziemlich beschränkt. Der Schönfelder (der kleine rote Würfel) ist wohl das äußerliche Kennzeichen für Jurastudenten in ganz Deutschland. Er vermittelt das Gefühl, wichtig zu sein und zeigt auch allen Umstehenden: „Ich bin wichtig und arbeite professionell.“ Sonst ist er unseres Erachtens im ersten und zweiten Semester unnötig. Erstens ist er ziemlich unhandlich und schwer, zweitens teuer (Grundausstattung 37 €, dann regelmäßige Ersatzlieferungen zwischen 4 € und 15 €), drittens ist das Einsortieren der Nachlieferungen eine stupide und langwierige Arbeit und drittens braucht man zu Beginn gerade mal die paar Gesetzestexte, die es auch von dtv gibt. Die dtv-Texte sind aktuell und kostengünstig (zwischen 3 € und 6,50 €). Die für ein Themengebiet wichtigen Vorschriften sind zusammengefasst und zwingen daher nicht dazu, die ganze Palette Deutscher Gesetze mitzuschleppen. Notwendig in den ersten Semestern sind – vorbehaltlich möglicher Abweichungen – folgende Vorschriften: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Strafgesetzbuch (StGB), Grundgesetz (GG) und vereinzelt die Zivilprozessordnung (ZPO) und das - im gleichen Band aufgeführte – GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Diese Texte dürften zusammen nicht einmal 18 €, also die Hälfe eines Schönfelders – ohne Nachlieferungen – kosten. Andere Textsammlungen, etwa von Nomos sind auch erhältlich und ähnlich in Preis und Leistung.

Die Lehrbücher

Pro Studienfach sollte in den durchgenommenen Themen im Semester mindestens eines der dazugehörigen Lehrbücher bearbeitet und verstanden werden. Hier zeigt sich schon: Jura zu studieren heißt: Lesen, lesen und nochmal lesen. Lehrbücher sind die Werke von Professoren und spiegeln bei genauerer Lektüre meist auch schwerpunktartig die Interessengebiete und die Ansichten ihres Verfassers wieder. Trotzdem gibt es einige Standardwerke, die sich trotz des immer größer werdenden Angebots als unbeschränkt empfehlenswert herausstellen und sich durch Stil und Übersichtlichkeit von der Masse abheben. Achtet auf die Empfehlungen eurer Professoren, schaut euch die unterschiedlichen Möglichkeiten an und entscheidet nach eurem Geschmack. Wer persönliche Empfehlungen möchte, kann sich gerne an uns wenden.

Skripten

Skripten sind von anderen Studenten, Assessoren oder sonstigen Juristen verfasste Bücher, die sich meist weniger an der Theorie, sondern an der alltäglichen Studienpraxis orientieren, also meist mit sehr übersichtlichen Schemata, Definitionen und Klausurtipps aufwarten können. Ein gut durcharbeitetes Skript kann durchaus mehr wert sein als ein Lehrbuch, oftmals sind sie übersichtlicher und leichter verständlich gegliedert. Der Nachteil: Die Wahrscheinlichkeit, auf Ungenauigkeiten und Fehler zu stoßen ist erheblich größer. Außerdem vermitteln sie weniger das wirkliche Verständnis für die Tiefe der angesprochenen Problematiken und sind eher zum Gewinnen eines anfänglichen Überblicks oder auswendigem Lernen empfehlenswert. Schließlich sind sie auch nicht in Hausarbeiten zitierfähig. Dennoch können sie in vielen Fällen eine große Hilfe für ein erstes Verständnis sein. Goldene Regel bei allen Bücher muss jedoch das Folgende sein: Immer darauf achten, die neuste Auflage zur aktuellen Gesetzeslage zu verwenden. Wer in Klausuren mit einer alten Rechtslage argumentiert oder neuere Regelungen übersieht, kann bei Korrektoren mit wenig Gnade rechnen.

Parken an der Uni

An keinem Ort der Welt wird vermutlich so ... innovativ geparkt wie an Universitäten. Studenten zeichnen sich durch ein unermüdliches Streben aus, doch das eigene Auto noch irgendwie zwischen Schilder, Bäume, andere Autos, Mülltonnen oder Wände zu quetschen. Das ist an der Universität des Saarlandes nicht anders. Daher einige grundsätzliche Tipps.

Auch wenn es manchmal schwer fällt, ist es doch empfehlenswerter, mit dem Bus zur Universität zu kommen. Gerade aus der Innenstadt und von Dudweiler aus sind die Verbindungen nicht schlecht und gerade zu den Stoßzeiten kommen die Busse im 5- bis 10-Minuten-Takt. Erstens kommt man mit vielen Linien direkt auf den Campus, wo man mit seinem Auto nicht zugelassen ist und zweitens dauert die Parkplatzsuche inklusive Einparken, Verzeihung, Dazwischenquetschen meist länger als der Fußweg von der Haltestelle zum Gebäude 16. Damit kann man sich also einigen Stress sparen.

Der Campus selbst ist in der Zeit von 7 Uhr bis 15.30 Uhr gesperrt und die Schranken an den Einfahrten geschlossen. Eine Parkerlaubnis für den inneren Campus gibt es nur für Mitarbeiter der Universität, Bedienstete und noch einige andere Privilegierte, aber nicht für den normalsterblichen Studenten. Ausnahmen werden von den auf Unnachgiebigkeit trainierten Wachmännern nur in den seltensten Fällen gemacht. Sollte man dennoch durch die Schranken schlüpfen – es soll da ein paar Tricks geben, die aber hier nicht verraten werden sollen – läuft man zusätzlich Gefahr, einer der regelmäßigen Kontrollen durch die Universität aufzufallen und nach der Rückkehr einen schönen rosa Zettel unter den Scheibenwischern aufzufinden. Beim ersten Mal handelt es sich zwar nur um eine Verwarnung, aber danach ist das Kennzeichen bekannt und kann dann doch zu drastischeren Strafen führen, gerade wenn Rettungswege oder Behindertenparkplätze zugeparkt werden. Nach 15.30 Uhr ist der Campus dann geöffnet, so dass man ab diesem Zeitpunkt bedenkenlos den inneren Campus befahren kann.

Auf den äußeren Parkplätzen war bisher auch eine Parkerlaubnis erforderlich, die nur solche Studenten bekamen, deren Anreise durch öffentliche Verkehrsmittel zu lange dauern würde oder größere Distanzen zwischen ihrem Zuhause und der Universität zu bewältigen hatten. Daran hat sich eigentlich nie wirklich jemand gehalten und die äußeren Parkplätze fleißig mit SB-Kennzeichen zugestellt, obgleich auch im Außenbereich (die Parkplätze in der Nähe der Mensa und entlang des Botanischen Gartens) sporadische Kontrollen durchgeführt wurden. Inwieweit eine solche Parkerlaubnis auch nach Bau des neuen Parkdecks mit etwa 600 Stellplätzen am Botanischen Garten notwendig ist, ist noch nicht absehbar. Falls ja, erhält man solche Plaketten an der dafür zuständigen Ausgabestelle, wo sich im Übrigen auch das Fundbüro befindet, in Gebäude 14 im Kellergeschoss (Eingang schräg gegenüber von Bock&Seipp).

Achtung: Es ist in jedem Falle davon abzuraten, sein Auto entlang der Straße abzustellen, die vor der Haupteinfahrt links abzweigt und in Richtung Mensa verläuft, auch wenn dort oft zahlreiche Fahrzeuge parken. Da es sich dort nicht um Universitätsgelände handelt, ist dort die Verkehrspolizei zuständig, d.h. es gibt keine Verwarnungen, sondern gleich Bußgelder und wenn man sein Auto allzu innovativ positioniert, kann man es auch verschiedentlich bei einem Abschleppdienst abholen. Und das wird so richtig teuer.

Essen

Essen braucht der Mensch zum Leben und der Student ganz besonders. Daher ist es auch eine der schönsten neuen Erfahrungen, dass man während den Vorlesungen nach Belieben essen und trinken kann, ohne dass man gleich des Saales verwiesen wird, es sei denn natürlich man täte es allzu ausschweifend oder geräuschvoll. Um ganz ehrlich zu sein, gibt es auch einige Veranstaltungen, die man ohne eine große Tasse Kaffee nur schwer überstehen würde. Daher sollte man sich schnell mit den denkbaren Verpflegungspunkten bekannt machen und für sich selbst das beste Preis-Leistungsverhältnis herausfinden. Dazu unsere Erfahrungen:

"Der Süßigkeitenautomat neben der Herrentoilette an Audimax ist meist die einzige Rettung, wenn man zu später Stunde mal einen kleinen Zuckerschub braucht und die eigenen Vorräte schon seit Ewigkeiten nicht mehr existieren. Vorsicht: Manchmal leuchtet ganz verdeckt eine Anzeige, dass kein Wechselgeld mehr vorhanden ist. Dann sollte man versuchen, den passenden Betrag einzuwerfen, sonst wird es noch teurer als es ohnehin schon ist.

"Das Café in Gebäude 16 (auch BWLer-Café oder fälschlich Juristencafé): Nah, für belegte Brötchen und Kaffeestückchen zu empfehlen, erstere vorzugsweise am Morgen kaufen. Kaffee 1 €, Qualität: mäßig.

"Früher gab es in Gebäude 9 (Europainstitut) gegenüber Gebäude 16 einen Kaffee- und Getränkeautomaten mit ganz annehmbaren Kaffee für 50 Cent. Hoffentlich wird der nach dem Umbau wieder aufgestellt.

"Das eigentliche Jurstencafé (Gebäude 16, rechter Gang bis zum Ende, durch Hinterausgang verlassen und dann rechts die Wendeltreppe herunter) hat sich in der letzten Zeit zur nahen und guten Alternative zur Mensa gemausert. Ziemlich empfehlenswert.

"AC (Ausländer-Café): Gebäude 19.1 an der großen Wiese, Mittagstisch okay, guter Café, sehr studentische Atmossphäre, gerade im Sommer sehr schön auch im Freien. Pfand auf Geschirr.

"CIC (Campus Imbiss Café, für Juristen: culpa in contrahendo): unverwechselbarer 70er-Plastik-Look, alles in erbsgrün, wer einmal da war wird es nie vergessen, Essen hm..... na ja

"Philosophen-Café: Gebäude 11 im Erdgeschoss, Kebab und anderes, etwas teurer als die anderen Cafés, ob gerechtfertigt, ist eher fraglich

"Schlemmereule: „Restaurant im Mensagebäude“: Kann ich nichts zu sagen, war noch nie dort, gibt es aber trotzdem, daher steht es auch hier. Wäre für Erfahrungsberichte eurerseits sehr dankbar.

"Canossa: Tagsüber essen, Freitags abends tanzen. Essen okay. Am Wochenende abends immer gute Stimmung, aber bevorzugt freitags, samstags ist wenig los. "Mensa: Das verdient eigentlich ein eigenes Kapitel.

Die Mensa

So erstaunlich es klingen mag: Unsere Mensa ist richtig gut. War auch in den letzten Jahren immer eine des besten in Deutschland und ist in den vergangenen Semestern noch besser geworden. Kompliment. Dummerweise gibt es wohl kaum eine Fakultät, von der aus der Weg zur Mensa weiter ist als von unserem Juragebäude, aber der Weg lohnt eigentlich meistens.

Die Auswahl ist sehr vielfältig. Die Mensapläne lassen sich im Internet abfragen oder hängen auch teilweise schon ein bis zwei Wochen vorher aus, in Gebäude 16 etwa am Schwarzen Brett der Fachschaft BWL (rechte Seite des Gebäudes, ziemlich weit vorne). Wenn nicht, überraschen lassen, was auf der großen Tafel am Eingang steht. Wichtig ist auch die Mensakarte. Diese kann man für 2.50 € an einer der Kassen für das Wahlessen kaufen und ein Guthaben darauf einzahlen. Dafür stehen im Mensaerdgeschoss rechts neben dem Eingang drei Automaten und oben bei den Kassen für das Wahlessen ein weiterer Automat zur Verfügung. Diese sind zu Stoßzeiten natürlich dicht umdrängt, so dass man gut daran tut, immer genug Guthaben auf der Karte zu haben, wenn man was essen will, sonst steht man gerne mal 10 Minuten allein zum Aufladen der Karte an. Standardessen ist das C-Essen (1.Aufgang rechts): Billig und recht gut, Suppe, meist ein Stück Fleisch mit einer Beilage wie Nudeln oder Pommes, Gemüse oder Salat, Dessert für nicht einmal 2 €. Nachwürzen meist empfehlenswert. Die Mensakarte ist notwendig, da man nicht an die Kasse muss, sondern nur am Fließband die Karte einstecken muss und der Betrag automatisch abgebucht wird, bevor man das Essen erhält. Vorteil: Man steht nur einmal an, die Schlange ist zwar lang, aber es geht meist schneller als bei den anderen Essen. Die vegetarische Alternative ist das Al-Essen (2.Aufgang links). Bietet recht schmackhafte vegetarische Speisen zum gleichen Preis wie das C-Essen und funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Vorteil: Gesund, billig und mit den mit Abstand kürzesten Wartezeiten.

Für die Feinschmecker sind dann noch die Wahlessen im Angebot (2.Aufgang rechts und 3. Aufgang links), bei denen es verschiedene vegetarische und fleischhaltige Gerichte zum selbstständigen Zusammenstellen gibt. Diese Gerichte schmecken in der Regel recht gut, was sich jedoch auch auf den Preis niederschlägt. Dennoch liegen auch hier die Gesamtkosten für ein Mittagessen mit Suppe und Dessert unter 5 €.

Zusätzlich zum normalen Programm gibt es zusätzliche Sonderveranstaltungen und -essen, etwa ist jeden Tag auch ein Low-Fat-Essen, das Salatbuffet sowie monatliche Thementage, bei denen Spezialitäten eines bestimmten Landes das Wahlangebot prägen, etwa brasilianische oder ungarische Spezialitäten. Außerdem fand bisher immer im November das berühmte Dessertbuffet statt, bei dem man sich nach Herzenslust an Pudding, Quark und Fruchtsalaten satt essen kann, daher unbedingt empfehlenswert.

Im Untergeschoss finden sich auch Stände, an denen man kostengünstig Bücher, Theaterkarten oder Studienmaterial erhalten kann sowie das Mensacafé, das auch außerhalb der Öffnungszeiten der Mensa (11.30 – 13.45 während der Vorlesungszeit) den hungrigen Studenten versorgt und wo man das meines Erachtens beste Essen und den freundlichsten Service auf dem Campus findet.

Wir hoffen, dass euch unsere Erfahrungen etwas die ersten ungewissen Wochen als Student erleichtern können. Für Rückmeldungen und Kritik, aber auch weitergehende persönliche Informationen stehen wir euch natürlich gerne zur Verfügung. Z.B. per Mail an Daniel Turchi: rewidt@europainstitut.de.

Michael Ganz DanielTurchi


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JuraStudierenInSaarbrücken (zuletzt geändert am 2012-12-10 09:38:42 durch RalfZosel)