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Revision 5 vom 2006-08-10 07:02:11
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Autor: anonym
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Revision 7 vom 2007-01-12 23:20:21
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Autor: anonym
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Einer der VolkstümlicheRechtsIrrtümer lautet: Man muß eine Firma gründen, um selbstständig/gewerblich tätig werden zu dürfen. (["VRI/Sonstiges"] Nr. 21). Dort steht dann, man brauche für die Gewerbeausübung einen Gewerbeschein. Das sollte m. E. genauer formuliert werden, weshalb ich es hier zur Diskussion stelle. Einer der VolkstümlicheRechtsIrrtümer lautet: Man muß eine Firma gründen, um selbstständig/gewerblich tätig werden zu dürfen. Siehe hierzu ["VRI/Sonstiges"] Nr. 21.
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Weit verbreitet ist der Glaube, man brauche einen Gewerbeschein, ''um ein Gewerbe ausüben zu dürfen''. Das wird hiermit bestritten: Allerdings ist die Aussage, man brauche einen Gewerbeschein, ''um ein Gewerbe ausüben zu dürfen'', ungenau, denn:
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Und nun der ["VRI"] i.e.S.: Und nun der ["VRI"] i. e. S.:
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 * Es regt sich kein Widerstand. Wir sind uns also offenbar einig und können zur Tat schreiten.

Einer der VolkstümlicheRechtsIrrtümer lautet: Man muß eine Firma gründen, um selbstständig/gewerblich tätig werden zu dürfen. Siehe hierzu ["VRI/Sonstiges"] Nr. 21.

Allerdings ist die Aussage, man brauche einen Gewerbeschein, um ein Gewerbe ausüben zu dürfen, ungenau, denn:

Und nun der ["VRI"] i. e. S.:

Ergebnis 1: Man darf ein Gewerbe auch dann ausüben, wenn man keinen Gewerbeschein hat.

  • Gem. [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__146.html § 146 II Nr. 1 i.V.m. III] riskiert man eine ["Geldbuße"] von bis zu 1.000 Euro, wenn man seiner Anzeigepflicht aus § 14 GewO nicht nachgekommen ist.

  • Diesen Strafzettel kassiert man aber nicht für das Ausüben des Gewerbes, sondern für das Nichtanmelden.

Ergebnis 2: Man muss keinen Gewerbeschein haben, um ein Gewerbe ausüben zu dürfen. Man muss das Gewerbe aber anmelden, wofür man den sogenannten Gewerbeschein erhält.

ToDo: Diskutieren, bis wir uns einig sind. Dann zusammenfassen und in ["VRI/Sonstiges"] ergänzen.

  • Es regt sich kein Widerstand. Wir sind uns also offenbar einig und können zur Tat schreiten.

Es gibt einige 'gewerbliche Tätigkeiten' die keine Gewerbeanmeldung bedürfen: sog 'Freiberufler' [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__6.html § 6 GewO Anwendungsbereich] => zurzeit wird auch in der Politik diskutiert für diese Berufe zumindest Gewerbesteuerpflichtig einzuführen

Unter 'Gewerbeschein' wird wohl wirklich meist die 'Anmeldung' gemeint sein.

Es gibt aber auch die 'Reisegewerbekarte' [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__6.html § 55 GewO]

Auch die kann gemeint sein, wenn man von Gewerbeschein spricht. Beim Reisegewerbe muss man die Reisegewerbekarte mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.

GewerbeSchein (zuletzt geändert am 2015-10-10 14:29:36 durch anonym)