Gewissensentscheidung
Im Sinne des Art. 4 I GG
- Gewissensentscheidung ist jede ernstliche, an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er nicht ohne ernste Gewissensnot gegen sie handeln könnte.
vgl. BVerfGE 12, 45 (55); Schmidt/Bleibtreu/Klein, GG, Art. 4 Rn. 7
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