Eigentum
Im Sinne des Art. 14 GG bzw. der §§ 903 ff. BGB
- Eigentum ist Gut
vgl. BVerfGE 72, 175 (195) mwN
Daraus folgt, dass nicht das Vermögen als solches, sondern nur das einzelne Vermögensrecht von Art. 14 GG geschützt ist, vgl. BVerfGE 74, 129 (248).
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