Durchsuchung
Im Sinne des Art. 13 I GG bzw. der §§ 102 ff. StPO
- Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Wohnungsinhaber von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will.
BVerwGE 47, 31 (37); Dreier/Hermes, GG, Art. 13 Rn. 28
siehe auch DefinitionWohnung
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